ESTW-R Schliersee/ESTW-R Bayrischzell,BÜW Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48119
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-R Schliersee/ESTW-R Bayrischzell,BÜW
Miesbach
BÜB LST, FBÜ LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜB LST, FBÜ LST
Ort: Walow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Miesbach
BÜB LST, FBÜ LST
Mengenmehrung: Aufgebrauchte Stunden im Jahr 2022 somit ist eine Mengenmehrung der Stunden für das Jahr 2023 notwendig,
um abschließenden Arbeiten zu gewährleisten. LÄ03
Das vertragliche Leistungssoll, welches auf Stundenbasis (Aufwand) erstellt wurde, reicht im Rahmen der erforderlichen
Bauleistungen im Zeitraum vom LOS 2: 15.02.21 – 30.12.2022 nicht aus. Die entstanden Verzögerungen im Bauablauf durch
die Verschiebung von IBN Terminen, fehlenden Planunterlagen und Mehrungen im Bauablauf durch die Intensivierung von
Zeitabläufen konnten bei der Ausschreibung nicht mitberücksichtigt werden, wodurch das Soll im Hauptvertrag überschritten
ist. Hierdurch entstehen die Mengenmehrungen in den Stunden bzw. bei den Personalen.