Versicherungsmaklerdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsmaklerdienstleistungen
Versicherungsmaklerdienstleistungen
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei, Sachgebiet 20.22
Die Stadt Frankfurt am Main hat für ihre Ämter und Eigenbetriebe sowie treuhänderisch verwalteten unselbständigen Stiftungen Versicherungsverträge abgeschlossen, die einer ständigen Bewirtschaftung bedürfen. Das Versicherungsmanagement wird zentral von der Sachrate Versicherungsangelegenheiten in der Stadtkämmerei wahrgenommen. Es umfasst insbesondere das Versicherungs- und Risikomanagement, das Vertragsmanagement inkl. Entscheidung über Abschluss und Ausgestaltung von Versicherungsverträgen und das Schadenmanagement. Um die Absicherung der Stadt Frankfurt am Main bestmöglich zu gewährleisten, ist eine optimale Kombination von Risikominderung, Versicherung und Eigentragung von Risiken umzusetzen. Die Sachrate Versicherungsangelegenheiten ist zentrale Ansprechpartnerin für den:die Versicherungsmakler:in. Aufgrund des dezentralen Aufbaus der Stadt Frankfurt am Main erfolgt die Schadenbearbeitung direkt durch die Ämter und Eigenbetriebe.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von vier Jahren und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Aufbau und Pflege einer Datenbank für die in der Sachversicherung versicherten Objekte. Bei der zu erbringenden Leistung handelt es sich um eine optionale Position.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an Unternehmen":
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB;
Buchstabe F)
1. Eigenerklärung über die IHK-Zulassung als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Absatz 1 GewO oder gemäß einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
2. Eigenerklärung/Bestätigung, dass keine direkten oder indirekten Beteiligungen an Stimmrechten oder Kapital eines Versicherungsunternehmens bestehen.
3. Eigenerklärung/Bestätigung, dass keine direkten oder indirekten Beteiligungen eines Versicherungsunternehmens an Stimmrechten oder Kapital des Bietenden bestehen.
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an Unternehmen":
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G):
1. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Mindestjahresumsatz gesamt (einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages)
- gesamt (einschließlich des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages) mindestens 10 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) betragen,
- und im Tätigkeitsbereich für den gleichen Zeitraum mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen.
Zum Tätigkeitsbereich zählen Aufträge mit Gebietskörperschaften, die insbesondere Gebäudeversicherungen, Inventarversicherungen (Feuer und Nebengefahren), Elektronikversicherung, KFZ-Versicherung, Ausstellungsversicherungen, Kommunale Haftpflichtversicherung etc. zum Vertragsinhalt hatten.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der geforderten Mindestjahresumsätze hat der:die Bietende Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV abzugeben.
2. Des Weiteren erklärt der:die Bietende, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro je Versicherungsfall zu haben bzw. im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und diese Versicherung vor Inkrafttreten des Maklervertrages durch Einreichung eines entsprechenden Dokuments/Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
3. Des Weiteren erklärt der:die Bietende, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis, mindestens 2-fach maximiert je Versicherungsjahr, zu haben bzw. im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und diese Versicherung vor Inkrafttreten des Maklervertrages durch Einreichung eines entsprechenden Dokuments/Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
s. o. bei Mindest-Deckungssummen der Versicherungen sowie Mindest-Umsatzforderungen
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an Unternehmen":
Buchstaben B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H):
1. Eigenerklärung, dass die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens mindestens 50 Beschäftigte p.a. im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) betragen hat.
2. Referenzen
Abgabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über Versicherungsmaklerdienstleistungen aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Das Auftragsvolumen (Honorar/Courtage) jeder Referenz muss mindestens 50.000 € netto/Jahr betragen.
Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 1 Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch die Auftraggeberin nachprüfbar ist.
Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden ausgeschlossen.
Als vergleichbarer Auftrag gelten Leistungen aus den nachfolgenden Bereichen: Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art (insbes. Gebäudeversicherungen, Inventarversicherungen, Elektronik-, KFZ-, Ausstellungs- und Haftpflichtversicherungen) für Gebietskörperschaften.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen.
s. o. bei H 1. sowie H 2.
Der:die AN hat unter anderem die Einhaltung von Reaktionszeiten und SLA (Service Level Agreements) sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).