Baulogistik, Wach- und Pfortendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2023-00177
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baulogistik, Wach- und Pfortendienst
Baustellenüberwachung, Pförtnerdienst, Baulogistik
Stadt Frankfurt am Main, Dienstgebäude, Alte Mainzer Gasse 4
Pfortendienst
Zugangskontrolle
Baustellenüberwachung
Baulogistik, Kontrolle der Verkehrssicherungseinrichtung mit Nachweis einer Qualifikation nach MVAS 99
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach-und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € p.a. x 2
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio. € p.a. x 2
Schlüsselschäden 100.000 € p.a. x2
Umwelthaftpflicht¬versicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € je Schadenfall. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachge¬wiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Umsatzhöhe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungen.
Der AN benennt einen Einsatz- /Projektleiter (Sicher-heitsdienstleitung) und einen Stellvertreter, der IHK geprüfte Werkschutzfachkraft oder Werkschutzmeister mit IHK Prüfung oder vergleichbarer Qualifikation ist.
Niederlassung in Frankfurt am Main oder im Umkreis von 50 Km des Einsatzortes entfernt. Wenn nein ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
Der AN garantiert, dass er alle für Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen der zuständigen Behörde gemäß § 9 Abs. 3 der BewachV gemeldet hat.
Ersatzgestellung bei Bedarf, spätestens maximal innerhalb von 1 Stunde, nach Meldung durch den Auftragnehmer oder benannter Vertretung.
Mindestens drei Referenzen in vergleichbarer Größenordnung des Vergabeverfahrens sind vorzuweisen.
Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und -Vorbereitung, Arbeitskleidung). Nachweise über die Eignungen des eingesetzten Personals.
Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Pfortendienste. 3.4 Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).