Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg Referenznummer der Bekanntmachung: HEAGM-LaDaDi-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Leistungen im freigestellten Schülerverkehr, mit Kleinbussen, im Landkreis Darmstadt-Dieburg für Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung
Wichernschule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Auftrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg ausschließlich mit PkW (max. 9 Insassen mit Fahrer, Neufahrzeuge, teilweise umgebaut für Rollstuhltransport) die den Auftragnehmern mietweise zur Verfügung gestellt werden und für die Leistungserbringung zu verwenden sind. Die in insgesamt 6 unabhängige Mengenlose aufgeteilten Beförderungsleistungen werden für zwei Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung erbracht. Die Beschreibung gilt auch für die Lose 2-6.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag einmalig durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um die Dauer eines (1) oder zweier (2) weiterer Vertragsjahre zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat unter Wahrung der Schrift-form bis zum 16.03.2029 zu erfolgen. Die Beschreibung gilt auch für die Lose 2-6.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag einmalig durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um die Dauer eines (1) oder zweier (2) weiterer Vertragsjahre zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat unter Wahrung der Schrift-form bis zum 16.03.2029 zu erfolgen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung eine beigestellte IT Lösung mit der Maßgabe, eine Vereinfachung und Beschleunigung der vertragsgegenständlichen Kommunikations- und Dokumentationsprozesse zu ermöglichen nutzt und innerhalb einer angemessen vom Auftraggeber nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmenden Umsetzungsfrist unter Nutzung der von Auftraggeber mitgeteilten Schulungs- und Dokumentationsressourcen in seine betrieblichen Abläufe integriert. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Beschreibung gilt auch für die Lose 2-6.
Wichernschule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
s. Punkt II.2.4) Los 1
s. Punkt II.2.7) Los 1
s. Punkt II.2.11) Los 1
Wichernschule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
s. Punkt II.2.4) Los 1
s. Punkt II.2.7) Los 1
s. Punkt II.2.11) Los 1
Gustav-Heinemann-Schule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
s. Punkt II.2.4) Los 1
s. Punkt II.2.7) Los 1
s. Punkt II.2.11) Los 1
Gustav-Heinemann-Schule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
s. Punkt II.2.4) Los 1
s. Punkt II.2.7) Los 1
s. Punkt II.2.11) Los 1
Gustav-Heinemann-Schule
Landkreis Darmstadt-Dieburg
s. Punkt II.2.4) Los 1
s. Punkt II.2.7) Los 1
s. Punkt II.2.11) Los 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben in ihrem Angebot die Angaben ihrer Handelsregistereintragung anzugeben (Firma, Registergericht und HRA oder HRB Nummer). Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat haben ihrem Angebot eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizufügen; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist,
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat,
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und / oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann,
13. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
B)Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters:
Referenzen - mindestens eine (1) - über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre unter Angabe der jährlichen Nutzkm-Leistung
im Bereich des freigestellten Verkehrs von Schülern, Personen mit Behinderung, Kindergartenkindern oder Vergleichbaren und/oder
Linienverkehre nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer und/ oder
im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 46 oder Vergleichbarem
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem
davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens, das gewerbsmäßig Personenbeförderung betreibt, unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Bei der Auftragsdurchführung sind die Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zu beachten. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vor der Auftragsvergabe vom Bieter abzugeben.
Wichtiger Hinweis:
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass für die vorliegende Leistung im freigestellten Schülerbehindertenverkehr, die ausschließlich mit Personenkraftwagen mit einer zu-lässigen Maximalbeförderungskapazität von 8 (acht) Personen neben dem Fahrer durchzuführen ist, kein repräsentativer Tarifvertrag i.S.d. § 8 Abs. (1) und (3) HVTG besteht und somit von den Bietern keine besondere Verpflichtungserklärung i.S.d. § 8 Abs. (1) abzugeben ist, in der diese sich zur Zahlung des vorgesehenen Entgelts einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile eines der repräsentativen Tarifverträge verpflichten.
Da der LHO-Tarifvertrag ausdrücklich Beschäftigte nicht erfasst, die ausschließlich in Fahrzeugen außerhalb der Führerscheinklassen D, D1, DE, D1E eingesetzt wer-den, dürfen die hier ausgeschriebenen Leistungen in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 HVTG nur an Unternehmen vergeben werden, die sich gemäß § 5 Abs. (1) HVTG verpflichten, ihren im Inland Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt und die Leistungen zu gewähren, die den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich ausrücklich die Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 63 Abs.1, vor, wenn sich herausstellt, dass keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).