81296433-Kommunikationsberatung im Bereich unternehmerische und öffentliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten Referenznummer der Bekanntmachung: 81296433
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81296433-Kommunikationsberatung im Bereich unternehmerische und öffentliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten
Über die GIZ: Als Dienstleisterin in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und in der internationalen Bildungsarbeit engagiert sich die GIZ für die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft in aller Welt. Die GIZ verfügt über mehr als 50 Jahre Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen, darunter wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigungsförderung, Energie und Umwelt sowie Frieden und Sicherheit. Das Leitprinzip ist Nachhaltigkeit. Hauptauftraggeber ist das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Über das Vorhaben Unternehmerische und Öffentliche Verantwortung für Nachhaltige Lieferketten: Staaten und Unternehmen beeinflussen durch ihr Handeln entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten die Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit. In den global fragmentierten und komplexen Lieferketten finden international anerkannte Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz häufig keine ausreichende Anwendung. Es existieren viele Beispiele für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, so leben 40 Millionen Menschen leben in moderner Sklaverei und weltweit leiden Menschen unter dem ungeschützten Umgang mit gefährlichen Chemikalien.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Mindeststandards wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Anreizsysteme und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure können die Nachhaltigkeit entlang globaler Lieferketten fördern. Die eigenen Beschaffungsprozesse geben der öffentlichen Hand zudem die Möglichkeit, eine Vorbildrolle bei der Umsetzung nachhaltiger Geschäftspraktiken einzunehmen.
Im Auftrag des BMZ setzt die GIZ das SV "Unternehmerische und öffentliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten" um. Ziel des Vorhabens ist es, die Verantwortung öffentlicher und privater Akteure für nachhaltige Beschaffung sowie unternehmerische Verantwortung entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu stärken, indem das BMZ in den Handlungsfeldern Unternehmerische Verantwortung (UV) und Nachhaltige Öffentliche Beschaffung (NÖB) strategisch beraten wird.
Ziel des Handlungsfeldes "Unternehmerische Verantwortung" ist die Stärkung der unternehmerischen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten, Klima- und Umweltschutz entlang globaler Wertschöpfungsketten. Schwerpunkte in der BMZ-Beratung sind das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft & Menschenrechte (NAP) und dessen Fortschreibung sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Zivilgesellschaft bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einrichtung einer Plattform zur besseren EU-weiten Koordinierung (sog. Team Europe Initiative, TEI). Kernstück der TEI soll ein EU Helpdesk sein, der Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Regierungen aus Partnerländern sowie Multi-Akteurs-Partnerschaften Hilfestellung bei der Gestaltung nachhaltigerer Wertschöpfungsketten gibt.
Ziel des Handlungsfeldes "Nachhaltige öffentliche Beschaffung (NÖB)" ist es, die öffentlichen Beschaffungsstellen des Bundes bei der Umsetzung eines nachhaltigen (textilen) Einkaufs zu unterstützen. Nach Schätzungen der OECD beschaffen Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland jährlich Leistungen im Wert von mindestens 500 Mrd. EUR oder 15 % des BIP (OECD 2019). Staatliche Stellen haben mit ihrer großen Nachfragemacht also einen enormen Hebel, um nachhaltige Lieferketten zu gestalten. Vor diesem Hintergrund berät das NÖB-Team das BMZ in Fragen der generellen Ausrichtung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, insbesondere für den Textilbereich. Um die nachhaltige öffentliche Beschaffung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Hebelwirkung zu erzielen, organisiert das Team verschiedene Austauschformate, Dialogveranstaltungen und Expertenworkshops.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Aufbauend auf den bisherigen Kommunikationsmaßnahmen in den Bereichen "Nachhaltige öffentliche Beschaffung" und "Unternehmerische Verantwortung" soll ein übergreifendes Konzept entwickelt werden, das die Beiträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den jeweiligen Themenfeldern kohärent und für die breite Öffentlichkeit verständlich kommuniziert.
Auf der Grundlage des zu entwickelnden Gesamtkonzeptes sind die vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen durch den Auftragnehmer umzusetzen.
Die Kommunikationsaktivitäten und -kanäle des Projekts "Unternehmerische und öffentliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten" richten sich in erster Linie an Zielgruppen innerhalb der GIZ sowie an den Auftraggeber BMZ und dessen Stakeholder. Das Projekt verfügt nicht über eine eigene Website/Plattform zur Verbreitung von Informationsmaterialien.
Das erste Arbeitspaket umfasst eine umfassende und kontinuierliche Beratung, die Ausarbeitung einer Kommunikationsstrategie, grafische und redaktionelle Arbeiten sowie die Bereitstellung von Werbematerial.
Das zweite Arbeitspaket umfasst die spezifische Beratung und Umsetzung von Kommunikationsaktivitäten zum Thema "Unternehmerische Verantwortung" (UV). In diesem Handlungsfeld wird ein zunehmender Bedarf an nationalen, EU-weiten und internationalen Kommunikationsaktivitäten zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) sowie der europäischen Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht erwartet. Ziel der Kommunikationsaktivitäten wird es sein, wichtige politische Entscheidungsträger, Stakeholder (insbesondere Wirtschaftsverbände) und die breite Öffentlichkeit zu informieren und die entwicklungspolitischen Positionen des BMZ bekannt zu machen.
Für die Team Europe Initiative (TEI) und die Entwicklung des EU Helpdesks ist sowohl eine zielgruppenspezifische als auch eine breit angelegte Kommunikation erforderlich.
Laufende deutsche, europäische und internationale Gesetzgebungsprozesse im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, deren Umsetzung und Flankierung durch unterstützende Maßnahmen wie die TEI und den EU Helpdesk sollten durch Kampagnen an die jeweiligen Zielgruppen kommuniziert werden.
Zu den Kommunikationsmaßnahmen gehören die politische Kommunikation mit dem BMZ und den europäischen Partnern, die Entwicklung von Flyern, die Kommunikation über verschiedene soziale Medien, E-Mail-Verteiler, die Schaltung von Online-Anzeigen oder ggf. die Beantwortung von Presseanfragen. Dies erfordert z.B. strategische Beratung für die übergreifende Kommunikation der o.g. Gesetzgebungsverfahren, TEI und EU Helpdesk sowie die Konzeption zielgruppenspezifischer Kommunikationskampagnen und -maßnahmen. Darüber hinaus beinhaltet dies regelmäßige Unterstützung bei der Pflege der Online-Präsenz von TEI und EU Helpdesk auf der Grundlage der entwickelten Kommunikationskampagne. Dazu gehören die Planung von Anzeigen, die inhaltliche und grafische Aufbereitung von Inhalten für verschiedene Social-Media-Kanäle und Websites oder externe Kommunikationskanäle und verschiedene Medien. Um auch eine breite Öffentlichkeit erreichen zu können, ist die Erstellung von Kurzvideos denkbar.
Das dritte Arbeitspaket umfasst die Gesamtberatung und Durchführung von Kommunikationsaktivitäten im Bereich "Nachhaltige öffentliche Beschaffung" (NÖB). Um Beschaffende und politische Entscheidungsträger zu informieren, zu inspirieren und für eine nachhaltige Beschaffung zu motivieren, soll eine Kommunikationskampagne entwickelt werden. Darüber hinaus sollen (politisch sensible) Informationen wie die Ergebnisse des Monitorings zur Erreichung des prozentualen Ziels in der Textilbeschaffung für die breite Öffentlichkeit aufbereitet werden. Zur Unterstützung der Umsetzung des Leitfadens zur nachhaltigen Textilbeschaffung der Bundesregierung sollen Informations- und Veranstaltungsmaterialien (z.B. Tagesordnungsvorlagen) erstellt / aufbereitet und professionell gestaltet werden. Für das webbasierte Tool "Gütezeichenfinder" auf der Website Kompass Nachhaltigkeit sollen interaktive Anleitungen entwickelt werden. Die Zielgruppe der Kommunikationsmaßnahmen reicht von politischen Akteuren über Beschaffende bis hin zu Organisationen der Zivilgesellschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit. Auch andere Zielgruppen, wie z.B. Unternehmen, können angesprochen werden. Übergeordnetes Ziel der Kommunikationsmaßnahmen ist es, neben der professionellen inhaltlichen Aufbereitung und grafischen Gestaltung verschiedener Kommunikationsmaterialien, das Bewusstsein für die (entwicklungspolitische) Relevanz des Themas zu schärfen und Beschaffungsverantwortliche zu motivieren, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.
So soll eine Kommunikationskampagne zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung und deren (Hebel-)Wirkung in den Produktionsländern entwickelt werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen nach folgenden Kriterien:
Fachliche Erfahrung:
1. Umsetzung von 2 Kommunikationskampagnen für öffentliche Auftraggeber 25 %
2. Umsetzung von Kampagnen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation 25 %
3. Entwicklung von Kommunikationsstrategien für öffentliche Auftraggeber 20 %
4. Umsetzung einer Kommunikationskampagne im Bereich der politischen Kommunikation 20 %
Regionale Erfahrung:
Regionale Erfahrung in der Region Europa (außerhalb Deutschland) 5 %
Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit:
Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert) 5 %
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden.
Sonstiges:
a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, Eigentümer/Kontrollperson Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen;
b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen;
c. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde;
d. Eigenerklärung, dass keine der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe zutreffen;
d. Integritätserklärung;
e. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen;
f. Soweit ein Bewerber im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.
g. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden
h. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer spätestens mit dem Angebot einzureichen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden).
2. Eigenerklärung zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren.
1. Durchschnittliche Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens EUR 400.000 (vierhunderttausend)
2. Durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 5 Personen
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 150.000 EUR:
- Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "Nachhaltigkeitskommunikation" in den letzten 3 Jahren, davon mindestens 1 Referenzprojekt in Deutschland im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation in den letzten 3 Jahren.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 150.000 EUR:
- Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "Nachhaltigkeitskommunikation" in den letzten 3 Jahren, davon mindestens 1 Referenzprojekt in Deutschland im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1RAYCQLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.