KAU - Verlängerung Umschlagbahnhof Karlsruhe II Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46410
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KAU - Verlängerung Umschlagbahnhof Karlsruhe II
Karlsruhe
— Straßenbau: 15 000 m2;
— Erdbau: 30 000 t;
— Gleisbau/Oberbau: 750 lfdm;
— Stützwand: 250 m2;
— Tiefbau/Entwässerung: 1 000 lfdm;
— Regenrückhaltebecken: 2 500 m2;
— Beleuchtung/TK-Anlagen/NEA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Verlängerung Umschlagbahnhof Karlsruhe
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
— Straßenbau: 15 000 m2;
— Erdbau: 30 000 t;
— Gleisbau/Oberbau: 750 lfdm;
— Stützwand: 250 m2;
— Tiefbau/Entwässerung: 1 000 lfdm;
— Regenrückhaltebecken: 2 500 m2;
— Beleuchtung/TK-Anlagen/NEA.
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
LÄA 71 - MKA 71
Im Rahmen der geplannten Not-Inbetriebnahme und durch den weiteren Betrieb des Terminals wurden im Bereich der Verkehrsflächen zusätzlichn Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig.
Die Trennung verschiedener Ausführungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
Bei einem Wechsel des Unternehmers würden terminliche Verschiebungen und erhebliche Zusatzkosten entstehen.