Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Im Zuge des Planungsfortschrittes ist erkannt worden, dass das Gewerk KT für die Stellwerksauflassung einiger Stellwerke, BSHs
statt Außenverteilerschränke benötigt. Daher müssen jetzt Planungen für vier BSHs erfolgen.
Außerdem war in den Rückbauplanungen für die EP, das BSH der Gleiswaage im Gl. 32o nicht berücksichtigt. Der Rückbau des
BSHs der Gleiswaage muss aber erfolgen und daher auch in die Rückbauplanungen integriert werden.
(MKA 18_10)
Um der TK-Technik, wegen den zukünftigen Stellwerksauflassungen, den notwendigen Platz zu bieten, muss nun mit BSHs
statt Außenverteilerschränke geplant werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Platzbedarf. Gleichzeitig wurde der Rückbau
des BSHs der Gleiswaage nicht in die Rückbaukonzeption integriert.
Bei einem Auftragnehmerwechsel für die Teilleistungen, entstehen Schnittstellen zu anschließenden Planungen. Um eine
funktionierende Schnittstelle sicher zu stellen, müssen Planer der angrenzenden Bereiche, zuarbeiten und in Teilen damit die
Planugen des neuen Planers mitbearbeiten. Dadurch entsteht eine Dopplung der planerischen Arbeiten, als auch entsprechenden
Mehrkosten. Wegen dem geringen Aufwand und dem soeben dargestellte Begründung zur Arbeitsdopplung, ist ein
Auftragnehmerwechsel gesamtwirtschaftlich nicht erstrebenswert.