Gestellung von Triebfahrzeugen für den Einsatz im Umleiterverkehr Alsenztalbahn einschließlich der Durchführung von Traktionsleistungen für die DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63746
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Triebfahrzeugen für den Einsatz im Umleiterverkehr Alsenztalbahn einschließlich der Durchführung von Traktionsleistungen für die DB Netz AG
Bereitstellung von Traktionseinheiten inkl. Triebfahrzeugführern zur Durchführung von Traktionsleistungen für die Umleiterverkehre. Eine Traktionseinheit (TE) bezeichnet dabei eine Einzellok oder eine Doppeltraktion mit einer definierten Leistungsfähigkeit.
Traktionseinheiten des Umleiterverkehr Alsenztalbahn
bundesweit
Bereitstellung von Traktionseinheiten inkl. Triebfahrzeugführern zur Durchführung von Traktionsleistungen für
den Umleiterverkehr.
Sofern es zu unvorhergesehen Verzögerungen im Projektablauf der Alsenztalbahn des Auftraggebers kommt,
verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat (bis max. 31.01.2025). Der Auftraggeber teilt spätestens bis
zum 30. November 2024 mit, ob er die Vertragsverlängerung wahrnimmt.
Zusätzliche Traktionseinheiten für den Einsatz in Umleiterverkehren
bundesweit
Bereitstellung von Traktionseinheiten inkl. Triebfahrzeugführern zur Durchführung von Traktionsleistungen für
die Umleiterverkehre
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
Die jeweilige Option ist spätestens bis zum 30. September vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes
wahrzunehmen. Der Rahmenvertrag verlängert sich bis maximal 31.12.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung:
Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben.
Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument
nach:
- Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als
ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags)
- Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen)
Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Haftpflichtversicherung:
Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme
vorweisen können.
Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss
mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
- für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro
Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal
zur Verfügung stehen.
1) EVU-Zulassung:
Als geeignet gelten Bewerber, welche die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach
§6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung
ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die
vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen.
2) Sicherheitsbescheinigung:
Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen.
Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung
nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens
nachzuweisen.
3) ECM-Zertifizierung Triebfahrzeuge:
Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von
Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten
Instandhaltungsstelle zugewiesen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.