Freianlagenplanung für den Sportpark und das Jugendzentrum Südstadt Limburg Referenznummer der Bekanntmachung: LIM-HEUSSEN-2023-0033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg a. d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.limburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für den Sportpark und das Jugendzentrum Südstadt Limburg
Freianlagenplanung der Gesamtfläche des Sportparks inkl. der Sportanlagen und der Freianlagen (BA1) sowie die Außenanlagen des Jugendzentrums (BA2).
Magistrat der Stadt Limburg a. d. Lahn
Über der Lahn 1
65549 Limburg a .d. Lahn
Die Stadt Limburg an der Lahn sieht die Errichtung eines generationenübergreifenden Sportparks mit multifunktionalen Außensportanlagen (Bauabschnitt 1) und integriertem Jugendzentrum (Außenanlagen: Bauabschnitt 2) in der Südstadt vor. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die erste öffentliche, frei zugängliche Sportanlage in der Stadt. Beide Baumaßnahmen sind Bestandteil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Südstadt Limburg (ISEK) aus dem Jahr 2020 und liegen im Fördergebiet des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt". Im März 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Sportpark durchgeführt und abgeschlossen.
Ein Alleinstellungsmerkmal dieses Projekts wird die Kombination des Sportparks mit einem Jugendzentrum sein, das parallel geplant und gebaut wird. Das Jugendzentrum erhält einen eigenen Freibereich, der hier als Bauabschnitt 2 bezeichnet ist. Die Planung erfolgt parallel zum Sportpark, die Ausführung ist mit dem Neubau des Gebäudes zu koordinieren. Für die Planung des Jugendzentrums wurde ebenso eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die einen geeigneten Standort für das Jugendzentrum innerhalb des Sportparks festgelegt, ein mögliches Raumprogramm definiert und einen Kostenrahmen berechnet hat. Durch die Integration des Jugendzentrums in die Sportanlage werden Synergieeffekte zwischen beiden Einrichtungen ermöglicht: Veranstaltungen der Jugendpflege/Ferienbetreuung im Sportpark ist ebenso vorgesehen wie eine Ausleihstation für Sportgeräte und Toiletten im Jugendzentrum.
Das Ziel der Baumaßnahme ist die Herstellung eines generationenübergreifenden Sportparks in der Limburger Südstadt mit vielfältigen Sportangeboten sowie die Gestaltung eines Außengeländes für den benachbarten Neubau des Jugendzentrums.
Im Sportpark (Bauabschnitt 1) sollen zeitgemäße Sportarten (Urban Sports) angeboten und über eine sorgfältige Gestaltung hohe Aufenthaltsqualitäten erreicht werden. Sportlich Aktive jeden Alters und jeder Herkunft stellen die Zielgruppen dar. Wichtig wird der Sportpark vor allem auch für Schüler der umliegenden Schulen und der direkt benachbarten Berufsschule, die die Fläche aufgrund des vertrauten Umfeldes schnell als Freizeitangebot annehmen werden. Kinder und Jugendliche aus den benachbarten Orten sollen auch vom Sportpark profitieren können.
Die Außenflächen des Jugendzentrums (Bauabschnitt 2) sollen verschiedene Räume anbieten: präsentiert sich das Jugendzentrum zum Sportpark hin offen und transparent, soll hinter dem Gebäude ein Rückzugsbereich für die Jugendarbeit entstehen. Hier können Theaterproben im Freien stattfinden, Erfolge gefeiert oder auch einfach nur gechillt werden. Alle Anlagen sollen in dem vorhandenen städtebaulichen Kontext gut eingebunden und barrierefrei zugänglich sein.
Beauftragt werden die Planung der Gesamtfläche des Sportparks inkl. der Sportanlagen und der Freianlagen (BA1) sowie die Außenanlagen des Jugendzentrums (BA2). Bei der Planung und Ausführung des Vorhabens sind Vorgaben des Förderprogramms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" sowie die Vorgaben des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt im Quartier" zu beachten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind im Hinblick auf die Art und Anordnung der Anlagen als verbindliche Planungsgrundlage zu betrachten, die weiterverfolgt und konkretisiert werden müssen.
Die Planung des Sportparks soll u.a. folgende Ziele berücksichtigen:
- Konkretisierung der Nutzungen und Sportarten durch weitere Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit mit einem Sportanlagenplaner.
- Optimierung der Anlagenaufteilung im Planungsgebiet.
- Da die Baukosten durch die Fördersumme gedeckelt sind, soll die Erreichung der Ziele im Rahmen der bisher berechneten Kosten angestrebt werden.
- Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung und des Naturschutzes: z.B. Maximierung der Begrünung und Minimierung der Versieglungen, Entwässerung durch Versickerung und Erhalt der bestehenden Gehölzinseln.
- Ziel ist es, den Sportpark zeitgleich mit dem Jugendzentrum vor den Sommerferien 2026 in Betrieb zu nehmen und die Sommerferienspiele dort stattfinden zu lassen.
Da das Jugendzentrum sich auf dem gleichen Gelände befindet und funktional mit dem Sportpark verknüpft ist, sind bei der Planung und Umsetzung des Sportparks und der Außenanlagen des Jugendzentrums viele Abhängigkeiten zu erwarten. Diese Abhängigkeiten werden die Planungsphasen, wie die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung sowie die vorgesehene Bürgerbeteiligung prägen. Dadurch entsteht die Aufgabe der Abstimmung und Koordination mit dem Objektplaner des Jugendzentrums. In dieser Hinsicht ist die Koordination nicht nur inhaltlich, sondern auch terminlich von großer Bedeutung.
Die Hinzuziehung eines Sportanlagenplaners wird empfohlen. Die Auswahl des geeigneten Planers soll durch das anbietende Freiraumplanungsbüro eigenständig und im Vorfeld der Bewerbung erfolgen. Kooperationen können beispielsweise als Bewerber-/Bietergemeinschaften anbieten.
Der Planungsprozess beinhaltet eine intensive Abstimmung mit unterschiedlichen Akteuren und Behörden sowie die Teilnahme an 4 Beteiligungsveranstaltungen. Dazu gehören Abstimmungen mit dem Landkreis und den umliegenden Schulen. Um den Sportpark über den Grünen Weg und die Heinestraße in Richtung Blumenrod mit der Stadt Limburg zu verbinden, sollen Wegeverbindungen über Flächen und Immobilien des Landkreises Limburg-Weilburg hinweg organisiert werden. Außerdem befindet sich die Stadtverwaltung mit dem Landeskreis im Gespräch, um ein Gesamtkonzept für die Koordinierung und Abdeckung von Parkplätzen zu erstellen. Im weiteren Planungsprozess soll auch der Campus Platz zwischen Adolf-Reichwein-Schule und der Peter-Paul-Cahensly-Schule mit dem Wegesystem des Sportparks verbunden werden.
Zur Bemessung des Planungsaufwandes soll von Bruttobaukosten der Kostengruppe 500 und anteilig der Kostengruppe 400 (25%) von ca. 1.767.481 € für den Sportpark (ca. 29.200 m²) und von Bruttobaukosten der Kostengruppe 500 von ca. € 146.430 für die Außenanlagen des Jugendzentrums (ca. 1.000 m²) ausgegangen werden. Die exakten Flächen der jeweiligen Bauabschnitte werden im Zuge der Planung LPH2 geprüft und definiert. Nach Auffassung der Auftraggeberin ist für den Sportpark die Honorarzone IV und für die Außenanlagen des Jugendzentrums die Honorarzone III zugrunde zu legen.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Ausschreibung:
Bauabschnitt 1: Sportpark
a. Grundleistungen
der Objektplanung Freianlagen des Sportparks Südstadt Limburg und dessen Sportanlagen (1. Bauabschnitt).
Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 beauftragt.
b. Besondere Leistungen
• Anlagenpflegekonzept
• Beteiligung
• Planung von Regenwasserversickerung im Planungsgebiet
• Mitwirkung bei der baufachlichen Prüfung sowie die Zuarbeit zum Verwendungsnachweis
Bauabschnitt 2: Außenflächen des Jugendzentrums
c. Grundleistungen
der Objektplanung Freianlagen der Außenanlagen des Jugendzentrums (2. Bauabschnitt)
Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 beauftragt.
d. Besondere Leistungen
• Beteiligung
• Mitwirkung bei der baufachlichen Prüfung sowie die Zuarbeit zum Verwendungsnachweis
Umsatz in der Freianlagenplanung (max. 75 Punkte); Vergleichbarkeit der vorzulegenden Referenzen (max. 350 Punkte); Anzahl der Mitarbeiter (max. 75 Punkte)
Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Es sind folgende Unterkriterien vorgesehen:
1. Honorar
Unterkriterien:
• Höhe des Honrars, Wichtung: 25
• Höhe der Stundensätze, Wichtung: 5
2. Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters
Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 7
• persönliche Referenzen, Wichtung 8
3. Qualifikation des vorgesehenen stellv. Projektleiters Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 4
• persönliche Referenzen, Wichtung 6
4. Qualifikation des vorgesehenen Bauleiters/Objektüberwachers
Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 7
• persönliche Referenzen, Wichtung 8
5. Präsentation
Unterkriterien:
• Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und des Durchsetzungsvermögen der Projektverantwortlichen, Wichtung: 8
• Struktur und Zeiteinteilung, Wichtung: 5
• Darstellung der Umsetzung der Zielvorstellungen, Wichtung 12
6. Konzept zur Projektorganisation
Unterkriterien:
• Organisation des Planungsbüros,, Wichtung: 2
• Abstimmung mit AG und Externen, Sicherstellung der Präsenz und Erreichbarkeit, Wichung: 2
• Methoden der Termin- und Kostenkontrolle,, Wichtung 12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers zum Vorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Landschaftsarchitektenliste
Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handels-/Partnerschaftsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags ist, versichert der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handels-/Partnerschaftsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Handels-/Partnerschaftsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000- € für Personenschäden und 5.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
2. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Freianlagenplanung (2020, 2021 und 2022 in Euro netto).
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Vermögens- und sonstige Schäden betragen.
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 240.000.- € netto betragen haben.
1. Anzahl der Mitarbeiter:
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen.
2. Referenzen:
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung einer öffentlichen Parkanlage, eines Sportparks bzw. Sportanlage oder eines Schulhofs beinhalten.
Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Reicht der Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, werden die aus Sicht der Auftraggeberin am besten vergleichbaren Referenzen bewertet. Referenzen aus erfolgreicher Wettbewerbsteilnahme (1.-3. Preis + Anerkennung) sind bis max. 2 Referenzen zulässig.
1. Anzahl der MitarbeiterInnen
Das sich bewerbende Büro muss mindestens 5 Mitarbeiter Fachrichtung Freianlagenplanung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) einschließlich des Büroinhabers beschäftigen. Doppelnennungen sind unzulässig.
2. Referenzen
Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht und deren Gesamtbaukosten mindestens 500.000.- € (brutto) betragen haben, genannt werden. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Sommer 2013. Die Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber und die Mitwirkung bei einer Akteursbeteiligung muss mindestens jeweils in einer Referenz dargestellt werden, wobei eine Referenz auch beide Bereiche abdecken kann.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bewerber eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 20.06.2023, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 15.08.2023, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation. Die Präsentation ist spätestens eine Woche vor dem Präsentationstermin über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)