Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/RV_Heizöl 2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl

Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/RV_Heizöl 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09135100 Heizöl
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Heizöl EL schwefelarm für eine Abnahmestelle, die sich derzeit in Erstellung befindet. Die Abnahmestelle ist ein Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt. Die Heizanlage für die Ölfeuerung soll bis 31.05.2023 errichtet werden.

Für das Jahr 2023 beträgt der Bedarf rund 120.000 Liter, für 2024 rund 240.000 Liter. Diese Menge wird von GSI garantiert abgenommen.

Die Abrufmenge für diesen Vertrag wird auf 1.000.000 Liter insgesamt begrenzt. Darüber hinaus wird kein Abruf erfolgen.

Die Initialbestellung hat einen Umfang von 60.000 Liter.

Die weiteren Lieferungen sind in Tranchen zu je ca. 45.000 Liter geplant.

2. Ablauf der Ausschreibung, und Inhalt der Rahmenvereinbarung inkl. Initialbestellung

a) Ablauf und Bewertung der Ausschreibung

Zur Deckung dieses Bedarfs soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.

Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand des Preises für die Initialbestellung von 60.000 Liter Heizöl.

Letztendlich ausschlaggebend für die Wertung der Angebote ist der Preis für den Dienstleistungspreis, der zum Börsenpreis für Heizöl (ausgehend von https://www.boersefrankfurt.de/rohstoff/heizoel-nymex) für Gemeinkosten, Lieferkosten, etc. (sog. Formelpreis) addiert wird.

Der Dienstleistungspreis ist in EUR pro Liter anzugeben und gilt sowohl für die Initialbestellung als auch für jeden weiteren getätigten Abruf innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen (also bis 31.12.2026) als fix vereinbart.

Für jede Lieferung ist mit der Rechnung der Börsenpreis am Liefertag nachzuweisen.

Heizölpreis, sowie Dienstleistungspreis und sämtliche energiebezogenen Steuern und Abgaben sind ebenfalls auf der Rechnung auszuweisen.

Der Zuschlag für Rahmenvertrag und Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt.

Die Lieferzeit von 10 Werktagen ab Auftragserteilung für die Initialbestellung gilt dabei als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.

Für die Bewertung der Angebote wird der auf dem Preisblatt ermittelte Wertungspreis zugrunde gelegt, der sich errechnet aus dem Börsenpreis am Tag der Angebotsfrist (hier wird die Vergabestelle am Tag der Angebotsfrist den Literpreis in EUR ermitteln und dabei die Daten von https://www.boerse-frankfurt.de/rohstoff/heizoel-nymex heranziehen.

b) Ablauf der Abrufe

aa) Normalfall

Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber ein Abrufschreiben mit der jeweils benötigten Liefermenge an den Vertragspartner senden.

Dabei gelten die im Angebotsformblatt/Preisblatt angegebenen Preise für den Dienstleistungspreis für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen (also bis 31.12.2026) als fix vereinbart.

Bei jedem Abruf gelten 5 Werktage als fix vereinbartes Lieferdatum.

Für jede Lieferung ist mit der Rechnung der Börsenpreis am Liefertag nachzuweisen.

Heizölpreis, sowie Dienstleistungspreis und sämtliche energiebezogenen Steuern und Abgaben sind ebenfalls auf der Rechnung auszuweisen.

bb) Gasmangellage

Die Ölfeuerung wird als Absicherung für eine potentielle Gasmangellage aufgebaut. Unter Normalbedingung ist ein zyklischer Betrieb vorgesehen. Bei einer Gasnotlage (Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) reduziert oder schließt die Gasversorgung auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) erfolgt der

Erhaltungsbetrieb der GSI vollständig über die Ölheizungsanlage.

In diesem Fall wird der Bedarf auf bis zu 50.000 Liter/Woche geschätzt. Hierfür wird ein optionales Volumen von 240.000 Liter vereinbart, welches auf Abruf in wöchentlichen Tranchen angeliefert wird. Hierbei garantiert der Auftragnehmer die Lieferung innerhalb von 3 Werktagen nach Abruf.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

a) Inhalt der Rahmenvereinbarung

aa) Grundkonsens, Vertragsgegenstand und -bestandteile

(1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Heilöl EL schwefelarm.

(2) Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die grundsätzlich anfallenden Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Einzelaufträge (Bestellungen) zu regeln, die im Laufe des Vertragszeitraumes erteilt werden.

(3) Die Berechtigung zum Abschluss von Einzelaufträgen (Bestellungen) unter Nutzung dieser Rahmenvereinbarung hat

- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Dabei sind zur Ausführung der einzelnen Abrufe, die alle unter Angabe der gleichen Bestellnummer (4500xxxxxx) fallen, ausschließlich GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft berechtigt. Diese erfolgen per Abrufschreiben, das per Mail versendet wird.

(4) Der AG verpflichtet sich zum Abruf von 120.000 Litern (inkl. Initialbestellung) im Jahr 2023 und 240.000 Litern pro Kalenderjahr ab 2024.

(5) Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:

aaa) diese Leistungsbeschreibung

bbb) das auf dem Angebotsformblatt/Preisblatt des AG erstellte Angebot des AN für die Initialbeschaffung und alle Abrufe

ccc) Allgemeine Einkaufsbedingungen der GSI GmbH, Stand Juli 2022

ddd) VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

(6) Maßgebend ist deutsches Recht.

(7) Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.

(8) Erfüllungsort ist grds. der Öltank des AG.

(9) Vertragsänderungen und Aufträge bedürfen der Schriftform.

(10) Bestellberechtigt sind nur GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf.

(11) Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch.

bb) Vertragslauzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis 31.12.2024.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.

(3) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende zu kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

cc) Vergütung/Lieferbedingungen

(1) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich Euro (EUR) als Währung.

(2) Rechnungsstellung erfolgt pro Einzelabruf nach Lieferung.

(3) Die Zahlung der Vergütung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

(4) Die Lieferung erfolgt DAP, GSI Campus (Öltank).

(5) Der Öltank ist mit LKW bis 40 Tonnen anfahrbar. Für die Betankung ist eine versiegelte Aufstellfläche in unmittelbarer Nähe bereitgestellt.

(6) Der AN verpflichtet sich, die Lieferung gemäß Angabe in der Bestellung und zum dort genannten Liefertermin zu liefern. Dabei müssen die üblichen Dienstzeiten des Empfängers berücksichtigt werden.

dd) Service und Lieferzeiten

(1) Die Lieferung erfolgt im Regelfall während der Normalarbeitszeit des AG an Werktagen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

(2) Die Termine für die Lieferung werden zwischen dem AG und dem AN bei jedem Abruf neu vereinbart. Die im Rahmen des vor Abruf durchgeführten Mini-Wettbewerbs angegebene Lieferzeit, gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.

1. Ölbeschaffenheit

Das zu liefernde Heizöl EL schwefelarm entspricht den jeweils geltenden DIN-Norm (DIN 51603-1).

Das Heizöl EL hat einen Brennwert (Ho) von ca. 10,6 kWh/l.

Der Auftragnehmer behält sich vor, ganz oder teilweise Heizöl EL anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist der AN zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Heizöl muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Heizgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden vom AN übernommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis 31.12.2024.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.

Bei den beiden Verlängerungen handelt es sich um OPTIONEN.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 081-245221
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1RUW869R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

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Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3) Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.

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VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

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