Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Aufgrund der Ablehnung des Betriebes hinsichtlich der Umsetzung des bisherigen geplanten Betriebsverfahrens, ist im Zuge von
Eskalationsrunden mit Experten zusammen festgelegt worden, dass ein anderes Betriebsverfahren für die Gleise 37-53 zu
erstellen ist. Dies führt zu Änderung in diversen LST-Planungen, bzw. in den Planungen für Geschwindigkeiten.
(MKA 9_9)
Aufgrund der Ablehnung des Betriebes zum bis dato geplaten Betriebsverfahrens, musste ein neues Betriebsverfahren
entwickelt und abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind als Projektentscheidung protokolliert worden. Dies
führte jedoch dazu, dass Teile der Planungen angepasst werden mussten. Im Einzelnen sind es Anpassungen der
Geschwindigkteitssignalisierung in den Lage- und Übersichtsplänen und der Geschwindigkeitstabelle, sowie die Erarbeitung der
Auswirkung auf die Soll-Geschwindigkeiten.
Es handelt sich hierbei um erforderliche zusätzliche Leistungen im Zuge einer Lösungsfindung, welche parallel zur Erbringung der
Leistungen des restlichen Hauptverrtages erfolgen und somit gesamthaftlich zur Sicherstellen des Werkserfolges dienen als auch
zeitgleich zu erbringen sind.