Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002856
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI, Leistungsphasen 1-5 im Zuge der Errichtung von Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, vertreten durch die Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrats beabsichtigt die im Folgenden aufgeführten Radwegeverbindungen umzusetzen:
- Weg 1: Caldern-Kernbach entlang der K 75 (LT3)
Ausbaulänge: ca. 1.367 m
- Weg 2: Emsdorf-Burgholz entlang der K 12 (KI08)
Ausbaulänge: ca. 2.355 m
- Weg 3: Hermershausen-Neuhöfe entlang der K 68 (MAR17)
Ausbaulänge: 2.300 m
- Weg 4: Neuhöfe-Ockershausen entlang der K 68 (MAR24)
Ausbaulänge: ca. 475 m
- Weg 5: Roth-Wolfshausen (Variantenuntersuchung – im Bereich der K 59 und der B 3)
Ausbaulänge: zwischen ca. 1.100 m und 2.300 m je nach Variante
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 1: Caldern-Kernbach entlang der K 75
Bei dem Projekt handelt es sich um eine Planung zur Optimierung der aktuellen Streckenführung. Der auszubauende Abschnitt ist Teil des Lahntalradweges und verläuft entlang der K75 zwischen den Ortsteilen Caldern und Kernbach der Gemeinde Lahntal. Die neue Route soll die Verkehre auf der K75 entflechten sowie ein alltagstaugliches Radverkehrsangebot zwischen den beiden Ortsteilen schaffen.
Der Radweg stellt für die Kernbacher die einzige Möglichkeit dar mit dem Rad nach Caldern zu gelangen und somit Anschluss an Einkaufsmöglichkeiten und den ÖPNV zu erhalten. Auch die Radverkehrsverbindung von Biedenkopf nach Marburg führt über diesen Streckenabschnitt.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass sich der zu beplanende Streckenabschnitt in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) befindet und der Bereich zudem durch die Gemeinde Lahntal in einem separaten Radverkehrsentwicklungsplan überplant wird. Hier sind gesonderte Abstimmungen mit der Gemeinde und ggf. einzubeziehenden Dritten erforderlich.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 2: Emsdorf-Burgholz entlang der K12
Bei dem Projekt handelt es sich um eine Planung zur Entflechtung der Verkehre auf der K12 zwischen den Kirchhainer Ortsteilen Burgholz und Emsdorf. Es soll eine direkte und topographisch attraktive Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen geschaffen werden. Von Burgholz findet der Radverkehr über Emsdorf Anbindung an das überregionale Radhauptnetz. Die Verbindung schafft einen verkehrssicheren Zugang zur Bahnstation und an das Radhauptnetz sowie den Arbeitsplätzen in Stadtallendorf.
Es besteht ein räumlicher Zusammenhang mit der Maßnahme zum Bau eines Radweges entlang der K12 (KI10/STA12 – Ausführungsende voraussichtlich September 2024). Der Weg stellt eine Verbindung aus dem Wohratal nach Kirchhain und Stadtallendorf her. Der Verkehr auf der K12 ist sehr schnell. Die Verbindung weist von Burgholz nach Emsdorf zudem ein Gefälle auf, was die Benutzung der Kreisstraße von Emsdorf kommend für die Radfahrer zudem noch gefährlicher macht.
Die Planung dieser Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Umsetzung des kreisweiten Radverkehrsentwicklungsplanes des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Dort ist Sie unter der Maßnahmennummer KI08 definiert.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 3: Hermershausen-Neuhöfe entlang der K 68
Geplant ist hier ein straßenbegleitender Radweg. Der Radweg soll eine Verbindung zwischen dem Marburger Ortsteil Hermershausen zu Kernstadt Marburg herstellen und den Fahrradpendleranteil der westlichen Stadtteile in die Innenstadt erhöhen. Diese Maßnahme schließt an die Maßnahme MAR24 (Siehe Weg 7) des Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP) an, welche die westlichen Stadtteile mit der Kernstadt verbindet.
Die K68 ist zwar eine recht breite Straße, allerdings fährt der Autoverkehr hier mit ca. 120 km/h recht schnell. Aufgrund des hohen Tempos sollte der Radweg nach Möglichkeit baulich von der Straße getrennt sein. Möglichweise könnte die vorhandene Straße in der Breite zurückgenommen werden.
Die Planung dieser Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Umsetzung des kreisweiten Radverkehrsentwicklungsplanes des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Dort ist Sie unter der Maßnahmennummer MAR17 definiert.
Maßnahmenbeschreibung zu Weg 4: Neuhöfe-Ockershausen entlang der K 68
Schaffung eines straßenbegleitenden Radweges entlang der K68 von der Hermannstraße aus Marburg-Ockershausen kommend nach Marburg-Neuhöfe. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen MAR23, MAR9, MAR25 und schließt an die Maßnahme MAR17 (Siehe Weg 6) an, die ebenfalls Teil dieses Verhandlungsverfahrens ist.
Die Maßnahme soll die Anbindung der westlichen Stadtteile an die Kernstadt gewährleisten.
Das Fahren auf dieser Strecke ist momentan besonders bergauf für Radfahrer sehr gefährlich. Im Bereich der Abzweigung nach Cyriaxweimar beträgt die Steigung ca. 6-7 %.
Die Planung dieser Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Umsetzung des kreisweiten Radverkehrsentwicklungsplanes des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Dort ist Sie unter der Maßnahmennummer MAR24 definiert.
Maßnahmenbeschreibung zur Variantenuntersuchung Weg 5: Roth-Wolfshausen
Die Maßnahme sieht die Schaffung einer alltagstauglichen Radwegeverbindung von Wolfshausen nach Roth im Bereich der K59 bzw. der B3 vor.
Zunächst war vorgesehen, im Westen am Radweg FN6 / W7 anzubinden und durch Roth (entlang der Lahn) und über die Brücke über die B3 an den dort vorhandenen Wirtschaftsweg im Bereich der Motocross-Strecke Weimar-Wolfshausen in Richtung Wolfshausen anzuschließen.
Aufgrund des zu querenden Brückenbauwerks soll im Vorgriff der Planung dieser Maßnahme einer Variantenbetrachtung unterzogen werden, um alternative Streckenverläufe zur Optimierung der Radwegeführung zu untersuchen.
Insbesondere die Anbindung des Radwegs entlang der K59 und durch die bestehende Unterführung bei Wolfshausen ist einer Variantenuntersuchung zu unterziehen.
Für diese Maßnahme sind die Leistungsphasen 1 und 2 Bestandteil der vorgesehenen Beauftragung. Es sind Varianten zu untersuchen, mit denen der AG und seine politischen Gremien zu einer Entscheidung über die weitere Projektierung kommen kann.
Im Zuge der Entwicklung der Teil-Maßnahmen der Wege 1 bis 5 hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine erste Grob-Kostenschätzung durch die HS-Ingenieure GmbH, Linden erstellen lassen. Diese Unterlagen, sowie kleine Übersichtskarten der zu planenden Radwegeverbindungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden im gegenständlichen Verfahren zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 5 der vor genannten Wege 2 bis 4 im Gesamten und für die Leistungsphasen 1 und 2 des vor genannten Weges 5 im Gesamten zu beauftragen. Für den Weg 1 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, die zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 vorsieht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2020 bis 2022) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~17 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~55 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, 16 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~8 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Beschreibung der Optionen
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1: HOAI-Leistungsphasen 1-5 für die Teil-Maßnahmen der Wege 2 bis 4 und HOAI-Leistungsphasen 1-2 für die Teil-Maßnahmen der Wege 1 und 5
Stufe 2: HOAI-Leistungsphasen 3-5 für die Teil-Maßnahme Weg 1
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-5 bzw. 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur (Fachrichtung Bau)
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation ((Beratender) Ingenieur (Fachrichtung Bau) mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt aus dem Radverkehrsbereich in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist
in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (Vgl. § 160 Abs. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]