Leitung Quartiersbüro – Quartiersentwicklung und Beteiligungsprozesse im Fördergebiet Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitung Quartiersbüro – Quartiersentwicklung und Beteiligungsprozesse im Fördergebiet Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht
Das Fördergebiet „Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht“ ist Ende 2021 in das Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen worden. Die Programmlaufzeit endet
voraussichtlich am 31.12.2030.
Das Gebiet umfasst ca. 20 ha und liegt westlich der Innenstadt Hanaus.
Im Jahr 2022 wurde ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet „Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht“ erarbeitet. Das Fördergebiet gehört zum Stadtteil Kesselstadt. Im Quartier leben insgesamt ca. 1.600 Einwohner (Stand 31.12.2021). 55 % der Bewohnerinnen und Bewohner besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, 13 % besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes und 32 % sind Bürgerinnen / Bürger mit einer außereuropäischen Staatsbürgerschaft (31.12.2021).
In Kenntnis der differenzierten funktionalen, städtebaulichen, ökonomischen und sozialen Problemlagen wie beispielsweise unzureichend gestalteten Freiflächen und Spielmöglichkeiten,
einer geringen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Sanierungsstau rund um das Nahversorgungszentrum Kurt-Schumacher-Platz, Dominanz des ruhenden Verkehrs, einer notwendigen Sicherung sozialer Infrastruktur, großen Anzahl an Kulturen, sozialen Lebenslagen im Quartier Kesselstadt/Weststadt soll ein Quartiersbüro eingerichtet werden, das zur Vernetzung von Stadtteilaktivitäten und Bürgerbeteiligung und bei der Unterstützung der Entwicklung einer Quartiersidentität die baulichen Entwicklungen fachlich begleitet.
Das bestehende Weststadtbüro steht für die Entwicklung sozialer Belange zur Verfügung, so dass eine enge Verzahnung von Quartiersbüro und Weststadtbüro erfolgen wird. Der Hauptfokus des Quartiersmanagements liegt in seiner Schnittstellenfunktion.
Hanau-Kesselstadt/Weststadt
Das Quartiersbüro muss mindestens 6 Stunden pro Woche besetzt sein. Die Quartiersmanagerin bzw. der Quartiersmanager ist zugleich der alleinige Ansprechpartner für die Stadt Hanau.
Der Auftragnehmer betreibt ein aktives Quartiersmanagement für das Fördergebiet „Weststadt
mit Bürgerpark Hochgericht“ in Hanau.
Das Quartiersbüro als Sitz des Quartiersmanagements dient als niedrigschwellige Anlaufstelle für die Bewohnerinnen / Bewohner und Akteure des Stadtteils sowie als wichtige Schnittstelle zur Vernetzung von Stadtteilaktivitäten, Quartiersentwicklung und –planung sowie für Beteiligungsprozesse
Die Laufzeit beginnt mit Übergabe eines Quartiersbüros durch die Stadt, spätestens aber einen Monat nach Zuschlagserteilung, die nach derzeitigem Stand bis spätestens zum 30.09.2023 erfolgen soll. Der Vertrag endet nach Ablauf der Mindestlaufzeit, wenn er von einer der Vertragsparteien gem. Ziff. 8 und Ziff. 9 des Vertrags wirksam gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durch eine Partei wirksam gekündigt, verlängert er sich bis zu einer Höchstlaufzeit von 10 Jahren jeweils um ein Jahr.
3.3 Wertung der Referenzen (Ziff. II.2.9 des Bekanntmachungsformulars)
Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Kriterien erfüllen, werden die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
- Gesamtzahl der nach Ziff. 3.1 vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen. Der Bieter mit der größten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bieter weniger Punkte entsprechend der Differenz der Referenzen.
- Komplexität der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d.h. je mehr qualitativ geforderte Leistungen (Betrieb eines Quartiersbüros, Leistungen des Quartiersmanagements, Umgang mit Förderprogrammen, Bewohnerbeteiligung, Projekte mit unterschiedlichen Zielgruppen, interkulturelle Projekte) in einer Referenz vereint werden, desto höher ist die Bewertung. Bieter, die Erfahrungen mit sehr komplexen Aufgaben nachweisen, erhalten insgesamt 20 Punkte. Bieter, die eine mittlere Komplexität nachweisen, erhalten insgesamt 10 Punkte und Bieter, die geringe Komplexität nachweisen, erhalten insgesamt 5 Punkte.
Haben mehrere Bieter die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der
geplanten Höchstzahl, werden alle betroffenen Bieter zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
1.2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F1).
1.3 Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur und zur Konzernabhängigkeit sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen.
1.4 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4 Abs. 1-3, § 6, § 8 Abs. 2 des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 (amtliches Muster).
1.5 Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F2).
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
2.1 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (Formblatt F3).
2.2 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbare Leistungen sind solche der Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Beteiligungsprozesse in der Gemeinwesenarbeit, jeweils im Zusammenhang mit dem Quartiersmanagement.
2.3 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die vorstehend geforderten Erklärungen vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F7) abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die geforderte Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Der Versicherungsschutz mit den genannten Mindestversicherungssummen muss bei einer Bewerbergemeinschaft kumuliert gegeben sein, d.h. es ist ausreichend, wenn ein Bietergemeinschaftsmitglied den geforderten Versicherungsnachweis vorlegt.
3.1 Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 6 Jahren.
(a) Vergleichbar sind Projekte, die Erfahrungen mit dem Betrieb eines Quartiersbüros und mit Maßnahmen des Quartiersmanagements, mit Projekten im „Sozialen Zusammenhalt“ oder ähnlichen Förderprogrammen und mit Maßnahmen der Bewohnerbeteiligung und Beteiligungsprozessen in Städtebaulicher / stadtplanerischer Hinsicht dokumentieren.
(b) Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz (max. zwei DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung muss folgende Angaben enthalten:
- den Ausführungsort
- den Ausführungszeitraum
- den konkreten Auftragsgegenstand mit Darstellung der vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen Wünschenswert, aber nicht verpflichtend, ist die konkrete Angabe des Auftraggebers mit Benennung eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer.
Für die Referenzen ist das Formblatt F4 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F3) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) des Eignungsgebers vorgelegt werden.
3.2 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem chlusstermin der Teilnahmeanträge). Es ist das Formblatt F5 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F7) des Eignungsgebers vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F6 zu verwenden.
2) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das Formblatt F7 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für HAD - Ausschreibungen suchen - Aktuelle Ausschreibungen aus Hesse... https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html
4 von 5 04.03.2022, 10:24
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.