2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
NA61 - Teil des Leistungsbildes des AN ist u.a.:
Das Beraten und Unterstützen des AG bei öffentlichen Zuschussverfahren und beim Erarbeiten der Unterlagen für
o Finanzierungsvereinbarungen
o Besprechungen mit den Zuschuss- / Finanzierungsgebern
o Mittelbeantragung
o Mittelverwendungsprüfung
Im BA10 ("oberirdisch West") ergab sich im Rahmen der oben beschriebenen Leistungen das Erfordernis, zusätzliche vorbereitende Unterstützungleistungen für die Erstellung eines Antrags auf Zuwendungen ("AZW") zu Erbringen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die folgenden Leistungen:
- Fortschreibung der Kostenpläne/Planungseinheiten in iTWO
- Abgleich der Leistungen mit dem im Entwurf vorhandenen Erläuterungsbericht
- Prüfung auf Vollständigkeit der Anlagen zum AZW und ggf. Ergänzung
Die beschriebenen Leistungen sind erforderlich, um einen vollständigen, geprüften und einreichbaren AZW zu erstellen. Nachdem diese Leistungen bereits für das PH10 erbracht wurden, werden diese nun ebenfalls für das TEH11 erforderlich, um den Zuwendungsantrag erfolgreich abschließen zu können.
Die anordnungsgegenständlichen Leistungen sind in ihrem Zusammenwirken untrennbar mit den Hauptvertragsleistungen verbunden; insbesondere bauen die zusätzlichen Leistungen zur Fortschreibung der Kostenpläne/Planungseinheiten in iTWO und dem Abgleich der Leistungen mit dem im Entwurf vorhandenen Erläuterungsbericht in großen Teilen auf den bereits beauftragten umfangreichen Leistungen aus dem Bereich der Kostensteuerung auf. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem Wechsel des AN müsste sich dieser durch eine mehrmonatige Einarbeitung ein umfangreiches Projektwissen aneignen, insbesondere im Hinblick auf die Kostensteuerung und Kostenstruktur in den kaufmännischen Systemen des AG. Aufgrund der zeitlichen Zwänge bei der Einreichung des AZW können einarbeitungsbedingte Verzögerungen im Leistungsablauf die enge Terminschiene gefährden. Ein Wechsel des AN wäre daher nur mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.