Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde die Notwendigkeit erkannt, den Güterbahnhof gesamthaft zu trassieren. Die gesamthafte
Trassierung ist notwendig, um als Prüfunterlagen / Kriterien bei der späteren Prüfschleifen zu dienen. Der Trassierungsumfang
entspricht dem gesamten Gbf Wanne-Eickel, bis auf die bereits beauftragten Bereiche, die da wären Gl. 30 und der
Weichenverschub W381/388.
(MKA 16_8)
Für den weiteren Planungsverlauf bis hin zur späteren Planprüfung, ist die Erstellung eines Trassierungsentwurfes notwendig
geworden. Der Trassierungsentwurf soll den kompletten Güterbahnhof Wanne-Eickel umfassen. Ausgenommen die bereits
beauftrageten Teilbereiche Gl. 30 und Weichenverschub W381/388.
Ein Wechsel des Planer wäre nicht zielführend, da die zusätzliche Leistung und die Hauptleistung miteinander verzahnt sind und
zeitgleich erbracht werden müssen. Ferner müsste sich der neue Planer intensiv mit dem bereits gebundenen Planer
austauschen. Dies würde bedeuten, dass der bereits gebundene Planer, die zusätzliche Leistungen im Zuge einer
Unterstützungsleistung sowieso mit bearbeiten müsste, was eine doppelte Arbeit darstellt.