Osnabrück, BÜ Erneuerungen, ESTW Osnabrück, Str. 2992 (Ost) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65908
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Osnabrück, BÜ Erneuerungen, ESTW Osnabrück, Str. 2992 (Ost)
Bautechnische Erneuerung bzw. Anpassung von neun Bahnübergängen auf der Strecke 2992 im Abschnitt Melle - Osnabrück km 119,9 bis 126,0. Vorgesehen sind u.a. der teilweise Einbau von PSS, das Wechseln von Schwellen im BÜ-Bereich, Straßentechnische Anpassungen, Gründungen von Fundamenten, Herstellung von Straßen- und Gleisquerungen sowie Standplätzen und das Herstellen des Kabelführungssystems mit Kabelverlegung.
ESTW Osnabrück
BÜ Erneuerungen, Gleisbau, Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Osnabrück, BÜ Erneuerungen, ESTW Osnabrück, Str. 2992 (Ost)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.