Drei-Achs Abrollkipper mit Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drei-Achs Abrollkipper mit Winterdienst
Drei-Achs Abrollkipper mit Winterdienst
Fahrgestell für 3-Achs mit Abrollkipper
Daimler Str. 5
6350 Hanau
Das Fahrzeug dient für die Aufnahme, Transport und Entleeren von Behölten nach DIN 30722 und DIN 30730. Winterdienstfahrzeug mit Aufnahme von Steumaschine und Schneepflug.
Abrollkipper
geeignet für Fahrgestelle mit zul. Gesamtgewicht ab 26.000 kg
-für Behälter nach DIN 30722 Teil 1
-mit einer Behälterinnenlänge von 6.500 mm
-Hubkraft ca. 20 t.
-Vorbereitung für die Aufnahme eines FA 30 Streuer für Winterdienst
-Vorbereitung für den transport eines 10.000 ltr. Gießfasses
-hydraulisch ausziehbarer Unterfahrschutz
-Aluminiumkotflübel für Hinterräder
-Werkzeugkasten seitlich montiert
-Unterlegkeilhalterung montiert
Winterdienstausrüstung
Daimler Str. 5
63452 Hanau
Winterdienstausrüstung bestehend aus:
Mindestausstattung
-Streuautomat mit Klappdach
-Aufnahme für Absetzkipper
-Winterdienstmarkierung
-ESK - Elektronische Streukntrolle
-ESVB - elektronische Streubildverschiebung
-Feuchtsalzausrüstung
-mit Schneepflug 3m
weiteres gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
Eigenerklärung zu Russlandbezug
Eigenerklärung des Bieters über eine Kundendienstwerkstatt im Umkreis von 50 km, unter Angabe der Adresse, um den Stationierungsort des Fahrzeuges. (Winterdienst)
Eigenerklärung des Bieters über eine Kundendienstwerkstatt im Umkreis von 40 km, unter Angabe der Adresse, um den Stationierungsort des Fahrzeuges. (Fahrgestell mit Abrollkipper)
Eigenerklärung des Bieters in der er die Leistungsfähigkeit und mehrjährige Erfahrung seitens der Kundendienststelle mit der Betreuung des Produktes nachweisen kann.
Eigenerklärung des Bieters mit der er versichert, dass die Kundendienstwerkstatt mit qualifiziertem Personal, notwendigen Sonderwerkzeugen, Prüfgeräten und Ersatzteilen ausgestattet ist damit die geforderte Instandsetzungszeit von 24 h nach Auftragsvergabe garantiert werden kann.
Eigenerklärung des Bieters mit der er versichert, dass die geforderte Instandsetzungszeit von 24 h nach Auftragsvergabe eingehalten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.