81296458 - Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung (bAV) Referenznummer der Bekanntmachung: 81296458
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81296458 - Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung (bAV)
Die deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (nachfolgend GIZ) engagiert sich als Dienstleister für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Sie hat ihren Sitz in Bonn und Eschborn und ist mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in rund 120 Ländern tätig.
Für ihre ca. 8.000 Mitarbeitenden mit deutschem Arbeitsvertrag möchte die GIZ die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Blick auf das Angebot einer ergänzenden freiwilligen Direktversicherung attraktiver gestalten. Der Haustarifvertrag zur Entgeltumwandlung (EntgeltU-TV) vom 29. Juli 2002 zwischen der GIZ und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. bietet den Mitarbeitenden die Möglichkeit, im Durchführungsweg Direktversicherung gem. § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) Entgelt umzuwandeln. Ein wachsender Teil der Zielgruppe besteht aus internationalen Fachkräften, deren Kommunikation überwiegend auf Englisch erfolgt. Im Zusammenhang mit der Auslandsentsendung ergeben sich zudem Besonderheiten, so dass nicht in allen Fällen die Vorteile einer Entgeltumwandlung auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zum Tragen kommen.
Laut TV können die Mitarbeitenden einmal jährlich zum 01.12. eines jeden Jahres Entgelt umwandeln. Der jährlich aus der 13. Vergütung im November maximal zu sparende Beitrag beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG West).
Die GIZ geht aufgrund der vergangenen Jahre von ca. 50 Neuabschlüssen pro Jahr aus mit einem durchschnittlichen Ansparbetrag von 3.000 EUR pro Person und Jahr. Mit Blick auf attraktive Konditionen und entsprechende Kommunikationsmaßnahmen sieht die GIZ zudem durchaus ein Steigerungspotential und eine höhere Abschlussquote. Der zukünftige Auftragnehmer kann aus den vorgenannten Schätzungen keinerlei Ansprüche herleiten.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Es wird eine neue Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EstG als beitragsorientierte Leistungs-zusage (BOLZ) ausgeschrieben. Hervorzuheben ist dabei, dass die GIZ eine Direktbetreuung wünscht, das heißt, keinen Dienstleister in Form eines Versicherungsmaklers akzeptiert. Im Rahmen der Ausschreibung geht es nur um die Betreuung und Verwaltung des einzuführenden Neusystems, nicht um die verwaltungstechnische Betreuung von Altverträgen.
Besonders wichtig ist für die GIZ, dass der Bieter den Mitarbeitenden sowohl ein sicherheits- als auch ein renditeorientiertes Produkt (Moderne Klassik und 2- bzw. 3-Topf Hybrid) zur Auswahl anbietet. Beide Produkte müssen zudem nachweisbar Nachhaltigkeitsvorgaben erfüllen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands (Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen);
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG;
4. Eigenerklärung EU-Russlandsanktionen;
5. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden);
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren
1. Nachweis der gültigen amtlichen Zulassung zum Lebensversicherungsbetrieb in Deutschland;
2. Eigenerklärung zu Erfahrungen in der Direktbetreuung (ohne Makleranbindung);
3. Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzen (Name AG und Ansprechpartner inkl. Tel.-Nr. und E-Mail) gleicher Mitarbeitergröße wie die GIZ (mind. 8.000 berechtigte Mitarbeiter), mit denen der Bieter eine Entgeltumwandlung in der Direktbetreuung durchführt (Kontaktaufnahme vorbehalten);
4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft im Übertragungsabkommen der Versicherungswirtschaft für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds;
5. Nachweis, dass der Lebensversicherer mind. ein A-Rating bei S&P / Fitch / Moodys bzw. mind. **** bei Morgen & Morgen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (mind. 1 Ratingagentur) hat.
zu 1. Nachweis der gültigen amtlichen Zulassung zum Lebensversicherungsbetrieb in Deutschland;
zu 2. Eigenerklärung zu Erfahrungen in der Direktbetreuung (ohne Makleranbindung);
zu 3. Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzen (Name AG und Ansprechpartner inkl. Tel.-Nr. und E-Mail) gleicher Mitarbeitergröße wie die GIZ (mind. 8.000 berechtigte Mitarbeiter), mit denen der Bieter eine Entgeltumwandlung in der Direktbetreuung durchführt (Kontaktaufnehme vorbehalten);
zu 4. Eigenerklärung zur bestehenden Mitgliedschaft im Übertragungsabkommen der Versicherungswirtschaft für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds;
zu 5. Nachweis, dass der Lebensversicherer mind. ein A-Rating bei S&P / Fitch / Moodys bzw. mind. **** bei Morgen & Morgen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (mind. 1 Ratingagentur) hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1R5K218X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.