Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
MKA21: Los 1 - Entsorgung von Boden > LAGA Z2 als gefährlicher Abfall (170503*) gem. MP1
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 12.000,00 EUR (netto)
Frühere Änderungen: Wert insg. 55476530
Für zahlreiche Möglichkeiten einer Belastung des Bodens ist der AN mit der Entsorgung beauftragt. Entgegen den bisherigen
Kenntnissen wurde bei Beprobungen des Bodenaushubs unerwartet erhöhte PAK-Werte festgestellt (> Z2), weshalb der
Boden z.T. als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Diesen Sachverhalt (bzw. die Abfallkategorie 170503*) deckt das
bestehende LV nicht ab, der AN muss dieses Material jedoch fachgerecht entsorgen.