Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53404
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
LÄA 22/ 33 MKA Abbrucharbeiten mit Begleitung Feuerwerker
Der Bereich hinter dem bestehenden und abzubrechenden Widerlager und den Bohrpfählen der Hilfsbrückengründung muss unter Beisein eines Feuerwerkers ausgehoben werden und es kommt bei entsprechendem Verdacht zu Arbeitsunterbrechungen für Begutachtungen des Feuerwerkers. Dies war vertraglich nicht vorgesehen. Die Kampfmittelfreiheit für diesen Bereich sollte bei vorgelagersten Kampfmittelerkundungen im Gleisbereich mittels Tiefensondierungen von oben hergestellt werden. Auf Grund der schlechten Sondierfähigkeit des Bodens konnte die Kampfmittelfreiheit jedoch nicht bescheinigt werden, so dass die Aushubbegleitung erforderlich wurde. Die Ausführung der Bauleistung bleibt unverändert. Die Änderung resultiert aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat und die vom AG trotz Sorgfalt nicht vorausgesehen werden konnten.