S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1. BA Leipzig-Plagwitz-Zeitz - BIM Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66906
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1. BA Leipzig-Plagwitz-Zeitz - BIM Umweltplanung
S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1. BA Leipzig-Plagwitz-Zeitz - BIM Umweltplanung
Das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz – Gera“ beinhaltet die Elektrifizierung, den teilweisen Neu- und Umbau von Verkehrsstationen sowie den Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Infrastruktur zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke 6383 von 100 km/h auf 120 km/h. Dabei umfasst der erste Planungsabschnitt die Strecke 6383 zwischen Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Gegenstand des Vergabevorgang sind die Umweltplanungsleistungen als Grundlage für die Planungsleistung des Gesamtplaners für das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz- Gera“ für den 1. BA Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Die Umweltplanung umfasst folgende Leistungen:
• Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, zu vergebende Leistung)
• Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht, Option)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option)
• FFH-Verträglichkeitsstudie (Option)
• SPA-Verträglichkeitsstudie (Option)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Option)
• Fachbeitrag zum Artenschutz (Option)
• Artenschutz Kartierung (Option)
S-Bahn Leipzig-Pegau - Zeitz - Gera, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) - Zeitz (a) - BIM Umweltplanung
Gegenstand des Vergabevorgang sind die Umweltplanungsleistungen als Grundlage für die Planungsleistung des Gesamtplaners für das Projekt „S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz- Gera“ für den 1. BA Leipzig-Plagwitz (a) bis Zeitz (a).
Die Umweltplanung umfasst folgende Leistungen:
• Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht, Option)
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option)
• FFH-Verträglichkeitsstudie (Option)
• SPA-Verträglichkeitsstudie (Option)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Option)
• Fachbeitrag zum Artenschutz (Option)
• Artenschutz Kartierung (Option)
zu II.2.5
[1.1] Honorar (übertragene + Optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
[1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4
Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Nachweis des Bewerbers von Referenzprojekten (mind. eins davon für eine Eisenbahninfrastrukturmaßnahme UVU oder UVP-Bericht), vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Leistungen können sowohl in einem bzw. in mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden), welche die Erstellung
1. von einer Umweltverträglichkeitsstudie oder eines Umweltverträglichkeitsprüfungsberichtes / Umweltverträglichkeitsuntersuchung für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Raumordnung/Linienbestimmung zum Inhalt haben
2. von einem Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
3. von einem Landschaftspflegerischen Begleitplans für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
4. von einem Fachbeitrag zum Artenschutz für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
5. von einer FFH-/SPA-Verträglichkeitsstudie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben
6. von einem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie für linienhafte Infrastrukturprojekte auf der Ebene der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zum Inhalt haben.
Davon werden nur Projekte anerkannt:
1. mit einem Gesamtwertumfang ≥ 80.000 EUR (netto) für UVU, UVP-Bericht und LBP und mit einem Gesamtwert von ≥ 6.000 EUR für einen Fachbeitrag zum Artenschutz, eine FFH Verträglichkeitsuntersuchung und einen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, die in den letzten sieben Jahren begonnen wurden, sich noch in der Bearbeitung befinden oder abgeschlossen wurden. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf den jeweiligen Fachbeitrag,
2. bei denen Planung, Organisation und Koordination der umwelt- und naturschutzfachlichen
Beiträge Leistungsinhalte des Bewerbers sind bzw. waren.
* Benennung Planungsleitung Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Fachgebiet Umwelt
- Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem Eisenbahninfrastrukturprojekt
- Leitung und eigenverantwortliche Betreuung des Projektes
- Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 8 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl. gemäß Leistungsbild HOAI
Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
Als Referenz werden nur Projekte (UVU oder UVP-Bericht) mit einem GWU ≥ 80.000 EUR (netto) anerkannt.
*Benennung Stellvertreter Planungsleitung Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Fachgebiet Umwelt
- Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt zu einem linienhaften Infrastrukturprojekt
- Erstellung einer UVU bzw. eines UVP-Berichts in den letzten 8 Jahren, welches mindestens den Bearbeitungsstand der Leistungsphase 3 einschl., gemäß Leistungsbild HOAI
Umweltverträglichkeitsstudie aufweist.
* Benennung BIM-Koordination Umwelt
Bestätigung, dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
- Nachweis von der Mitwirkung in mindestens einem BIM-Referenzprojekt ODER einer abgeschlossenen BIM-Qualifizierung
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Arcadis Germany GmbH, Berlin
2. Intermetric Dresden
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung
unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.