Vergabe der Verwertung von Altpapier für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zaw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verwertung von Altpapier für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers an der Umladeanlage der
Uniroh GmbH Betriebsstätte Darmstadt
Pallaswiesenstraße 206
64293 Darmstadt
verantwortlich, als auch für den Transport des Altpapiers an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers inkl. der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe.
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers an der Umladeanlage der
Uniroh GmbH Betriebsstätte Darmstadt
Pallaswiesenstraße 206
64293 Darmstadt
verantwortlich, als auch für den Transport des Altpapiers an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers inkl. der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe.
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Die Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Die Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
• Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
• dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
• Ggf. nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung: Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
• Erklärung über das Vorliegen einer den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
• Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die Leistung, die Gegenstand des jeweiligen Loses ist/bezogen auf die gegenständliche Leistung (mit Ausnahme von Leistungen der endgültigen Verwertung, soweit diese in einer Papierfabrik erbracht werden). Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
• Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
• Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
• Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung Altpapier) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
• Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
• Falls zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- und/oder Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge sowie Anlage zur endgültigen Verwertung des Altpapiers) (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
• Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb
• Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte.
• Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters
• Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung Altpapier)
• Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den VU noch näher konkretisiert werden und für die in den Anlagen zu den VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (Anlage A der VU),
- Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der VU),
- Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften (Anlage C der VU),
- Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage D der VU),
- Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern (Anlage E der VU)
- Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. (Anlage F der VU)
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. (HVTG) (Anlage H der VU)
- Eigenerklärung zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage I der VU)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt wer-den.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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