Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Campusmitte Lichtwiese mit anschließenden VgV-Verfahren
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Campusmitte Lichtwiese mit anschließenden VgV-Verfahren
Der Campus Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt hat in den letzten 15 Jahren eine dynamische bauliche Entwicklung erfahren. Es entstanden das Hörsaal- und Medienzentrum in der Campusmitte sowie eine Reihe von Institutsneubauten innerhalb der umgebenden Gebäudecluster. Hinzu kam der Bau einer Straßenbahnlinie mit Wendeschleife als leistungsstarke ÖPNV-Verbindung mit der Darmstädter Innenstadt. Diese Entwicklung ging einher mit dem Neubau eines zentralen Parkhauses und der Zielsetzung, die Campusmitte autofrei zu gestalten.
Die aktualisierte Rahmenplanung, die zwischen TU Darmstadt und Stadt Darmstadt abgestimmt ist, bildet den städtebaulichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Campus. Innerhalb der Rahmenplanung wurden bebaubare sowie freizuhaltende Bereiche des Campus definiert, durch die Freiraumbeziehungen in die umgebenden Stadt- und Landschaftsräume gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund führt die TU Darmstadt in Abstimmung mit der Stadt Darmstadt den vorliegenden Planungswettbewerb durch.
Das Bearbeitungsgebiet des Wettbewerbs umfasst den zentralen Bereich des Hochschulstandorts – die sogenannte »Campusmitte«. Da der nördliche Teil der Campusmitte im Zuge der Straßenbahnerschließung weitgehend neugestaltet wurde, konzentriert sich die Aufgabenstellung auf die südlichen Teilbereiche. Ziel ist ein freiraumplanerischer Entwurf für die Campusmitte, der Aufenthaltsqualität und Nachhaltigkeit mit hoher gestalterischer Qualität verbindet.
Dabei hat die TU Darmstadt im Blick, dass die Lichtwiese nicht nur einen bedeutenden Universitätsstandort darstellt, sondern seit jeher auch intensiv als Naherholungs- und Freizeitgebiet durch die Darmstädter Bürger genutzt wird.
Insgesamt erwartet die TU Darmstadt als Ergebnis des Wettbewerbs einen wesentlichen Impuls für die qualitätsvolle Weiterentwicklung des Campus Lichtwiese zu einem lebendigen und inspirierenden Ort zum Leben, Lernen, Arbeiten und Erholen, sowie Aussagen zu Ökologie und Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung.
Das Verfahren wird als freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Rahmen der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) ausgelobt und ist zudem eingebettet in ein europaweites Vergabeverfahren gemäß VgV.
Für die Errichtung ist ein Baukosten-Budget sind Baukosten in Höhe von 6,5 Mio € netto vorgesehen.
Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 3,6 ha.
Hinweis:
- Teilnahmeanträge sind einzureichen unter [gelöscht]
- Teilnahmeantrag und Zuschlagskriterien finden Sie unter: www.adk-server.de/tud_lichtwiese
- Weitere Informationen zum Projekt unter www.adk-server.de/tud_lichtwiese
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit
Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in bzw. als Architekt*in/Stadtplaner*in in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister.
Nachweis der Erfahrung in der Planung und Realisierung von Projekten vergleichbarer Größenordnung (mindestens 1 ha).
Nachweis durch Einreichung von Referenzen der vergangenen 10 Jahre (ab 2012)
Alternativ Wettbewerbsbeiträge in einem RPW-Verfahren, die mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wurden (Mindestens 1 ha)
Termin der Preisgerichtssitzung innerhalb der vergangenen 10 Jahre (ab 2012)
Auswahlverfahren
Gehen mehr als 20 Teilnahmeanträge ein, erfolgt eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge durch ein Auswahlgremium.
Vergleichend bewertet wird die landschaftsarchitektonische Qualität der eingereichten Referenzen.
Es werden 1-3 Punkte vergeben:
3 Punkte: im Vergleich überdurchschnittliche Qualität
2 Punkte: im Vergleich durchschnittliche Qualität
1 Punkt: im Vergleich geringere Qualität
Erreichen mehrere Teilnehmer*innen die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Verhandlungsverfahren
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt.
In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können.
Die nachfolgend genannten Eignungsnachweise müssen im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren vorgelegt werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß §47 VgV hingewiesen.
Eignungskriterien
Im Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
- Eigenerklärung der Preisträger zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
- Nachweis der Preisträger (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den/die Projektverantwortlichen
- Nachweis Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden oder die Zusicherung eines Versicherungsunternehmen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen werden kann.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Beratern zusammen.
Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in. Stadtplaner*in/Architekt*in teilnahmeberechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister. (siehe Anlage Teilnahmeberechtigung oder VI.3) Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt IV: Verfahren
– Landschaftsarchitektonische Qualität
– Soziale und städtebauliche Qualität
– Funktionale und technische Qualität
– Ökonomische Qualität
– Ökologische Qualität
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 84.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
- 1. Preis € 34.000,-
- 2. Preis € 21.000,-
- 3. Preis € 13.000,-
- Anerkennungen € 16.000,-
(z. B. € 2 x 8.000,-)
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW).
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Stadtplanerinnen und Stadtplaner und/oder Architektinnen und Architekten sind in Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten teilnahmebrechtigt, wenn die Federführung bei den Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten liegt. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
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Verhandlungsgespräche:
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Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
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Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger bzw. Preisträgerinnen mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen nach §§ 33 ff. und §§ 38 ff. HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt mit an die GABau angelehnten Verträgen.
Die Ausloberin beauftragt die Leistung stufenweise. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1.1 (LPH 1-2), Leistungsstufe 1.2 (LPH 3-4), Leistungsstufe 2 (LPH 5.
Die Ausloberin behält sich eine Beauftragung in geeigneten Bauabschnitten vor. Die Umsetzung erfolgt nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
14.07.2023 Bearbeitungsbeginn
20.07.2023 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen
21.07.2023 Online-Rückfragenkolloquium
28.07.2023 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen
22.09.2023 Abgabe der Pläne und Unterlagen, Vorprüfung
13.10.2023 Preisgericht
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer