Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Campusmitte Lichtwiese mit anschließenden VgV-Verfahren

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-darmstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.adk-server.de/tud_lichtwiese
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.adk-server.de/tud_lichtwiese
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Campusmitte Lichtwiese mit anschließenden VgV-Verfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Campus Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt hat in den letzten 15 Jahren eine dynamische bauliche Entwicklung erfahren. Es entstanden das Hörsaal- und Medienzentrum in der Campusmitte sowie eine Reihe von Institutsneubauten innerhalb der umgebenden Gebäudecluster. Hinzu kam der Bau einer Straßenbahnlinie mit Wendeschleife als leistungsstarke ÖPNV-Verbindung mit der Darmstädter Innenstadt. Diese Entwicklung ging einher mit dem Neubau eines zentralen Parkhauses und der Zielsetzung, die Campusmitte autofrei zu gestalten.

Die aktualisierte Rahmenplanung, die zwischen TU Darmstadt und Stadt Darmstadt abgestimmt ist, bildet den städtebaulichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Campus. Innerhalb der Rahmenplanung wurden bebaubare sowie freizuhaltende Bereiche des Campus definiert, durch die Freiraumbeziehungen in die umgebenden Stadt- und Landschaftsräume gestärkt werden.

Vor diesem Hintergrund führt die TU Darmstadt in Abstimmung mit der Stadt Darmstadt den vorliegenden Planungswettbewerb durch.

Das Bearbeitungsgebiet des Wettbewerbs umfasst den zentralen Bereich des Hochschulstandorts – die sogenannte »Campusmitte«. Da der nördliche Teil der Campusmitte im Zuge der Straßenbahnerschließung weitgehend neugestaltet wurde, konzentriert sich die Aufgabenstellung auf die südlichen Teilbereiche. Ziel ist ein freiraumplanerischer Entwurf für die Campusmitte, der Aufenthaltsqualität und Nachhaltigkeit mit hoher gestalterischer Qualität verbindet.

Dabei hat die TU Darmstadt im Blick, dass die Lichtwiese nicht nur einen bedeutenden Universitätsstandort darstellt, sondern seit jeher auch intensiv als Naherholungs- und Freizeitgebiet durch die Darmstädter Bürger genutzt wird.

Insgesamt erwartet die TU Darmstadt als Ergebnis des Wettbewerbs einen wesentlichen Impuls für die qualitätsvolle Weiterentwicklung des Campus Lichtwiese zu einem lebendigen und inspirierenden Ort zum Leben, Lernen, Arbeiten und Erholen, sowie Aussagen zu Ökologie und Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung.

Das Verfahren wird als freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Rahmen der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) ausgelobt und ist zudem eingebettet in ein europaweites Vergabeverfahren gemäß VgV.

Für die Errichtung ist ein Baukosten-Budget sind Baukosten in Höhe von 6,5 Mio € netto vorgesehen.

Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 3,6 ha.

Hinweis:

- Teilnahmeanträge sind einzureichen unter [gelöscht]

- Teilnahmeantrag und Zuschlagskriterien finden Sie unter: www.adk-server.de/tud_lichtwiese

- Weitere Informationen zum Projekt unter www.adk-server.de/tud_lichtwiese

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit

Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in bzw. als Architekt*in/Stadtplaner*in in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister.

Nachweis der Erfahrung in der Planung und Realisierung von Projekten vergleichbarer Größenordnung (mindestens 1 ha).

Nachweis durch Einreichung von Referenzen der vergangenen 10 Jahre (ab 2012)

Alternativ Wettbewerbsbeiträge in einem RPW-Verfahren, die mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wurden (Mindestens 1 ha)

Termin der Preisgerichtssitzung innerhalb der vergangenen 10 Jahre (ab 2012)

Auswahlverfahren

Gehen mehr als 20 Teilnahmeanträge ein, erfolgt eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge durch ein Auswahlgremium.

Vergleichend bewertet wird die landschaftsarchitektonische Qualität der eingereichten Referenzen.

Es werden 1-3 Punkte vergeben:

3 Punkte: im Vergleich überdurchschnittliche Qualität

2 Punkte: im Vergleich durchschnittliche Qualität

1 Punkt: im Vergleich geringere Qualität

Erreichen mehrere Teilnehmer*innen die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.

Verhandlungsverfahren

Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt.

In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können.

Die nachfolgend genannten Eignungsnachweise müssen im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren vorgelegt werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß §47 VgV hingewiesen.

Eignungskriterien

Im Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:

- Eigenerklärung der Preisträger zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);

- Nachweis der Preisträger (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den/die Projektverantwortlichen

- Nachweis Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden oder die Zusicherung eines Versicherungsunternehmen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen werden kann.

Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Beratern zusammen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Berufliche Befähigung als Landschaftsarchitekt*in. Stadtplaner*in/Architekt*in teilnahmeberechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten, Nachweis durch Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister. (siehe Anlage Teilnahmeberechtigung oder VI.3) Zusätzliche Angaben.)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

– Landschaftsarchitektonische Qualität

– Soziale und städtebauliche Qualität

– Funktionale und technische Qualität

– Ökonomische Qualität

– Ökologische Qualität

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 84.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:

- 1. Preis € 34.000,-

- 2. Preis € 21.000,-

- 3. Preis € 13.000,-

- Anerkennungen € 16.000,-

(z. B. € 2 x 8.000,-)

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW).

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

keine

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
Prof. Tilman Latz, Landschaftsarchitekt, Architekt und Stadtplaner, Kranzberg
Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin, Darmstadt/Karlsruhe
Prof. Jürgen Weidinger, Landschaftsarchitekt, Berlin
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn (stv.)
Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel (stv.)
Edgar Dingeldein, Dezernent, Dez. V, Baumanagement und Technischer Betrieb, TU Darmstadt
Michael Kolmer, Dezernent, Dez. III, Umwelt und Bau, Stadt Darmstadt
Thorsten Schmidt, Referatsleiter, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden
Stefan Weisenseel, stellvertretender Kanzler, TU Darmstadt
Anke Bosch, Leitung Grünflächenamt, Stadt Darmstadt (stv.)
Jochen Krehbiehl, Leitung Stadtplanungsamt, Stadt Darmstadt (stv.)
Ariane Rössler, Referatsleiterin Baumanagement Dez. VB, TU Darmstadt (stv.)
Michael Heinzelmann, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden (stv.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Stadtplanerinnen und Stadtplaner und/oder Architektinnen und Architekten sind in Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten teilnahmebrechtigt, wenn die Federführung bei den Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten liegt. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin berechtigt sind.

Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.

.

Verhandlungsgespräche:

.

Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.

.

Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger bzw. Preisträgerinnen mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen nach §§ 33 ff. und §§ 38 ff. HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt mit an die GABau angelehnten Verträgen.

Die Ausloberin beauftragt die Leistung stufenweise. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1.1 (LPH 1-2), Leistungsstufe 1.2 (LPH 3-4), Leistungsstufe 2 (LPH 5.

Die Ausloberin behält sich eine Beauftragung in geeigneten Bauabschnitten vor. Die Umsetzung erfolgt nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:

14.07.2023 Bearbeitungsbeginn

20.07.2023 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen

21.07.2023 Online-Rückfragenkolloquium

28.07.2023 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen

22.09.2023 Abgabe der Pläne und Unterlagen, Vorprüfung

13.10.2023 Preisgericht

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

GWB §160 (3):

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2023

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