Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0055
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 16 - 18
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 61721003099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Freianlagen
Freianlagen
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage der Kanalanschlüsse, Erdarbeiten zur Leitungsverlegung, sowie Mauern, Treppen, Wegeflächen, Außenraummöbilierung und Vegetationsarbeiten für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Kanalleitungen: ca. 400 m
• Regenrückhaltebecken/ Zisterne: ca. 80 m³
• Hochbeete mit Sitzbänken: ca. 4 Stk
• Pflasterarbeiten: ca. 1.250 m²
• Asphaltarbeiten: ca. 610 m²
• Stützmauern: ca. 140 m
• Gabionen: ca. 315 m, ca. 370 m²Ansichtsfläche
• Rasen- und Pflanzflächen: ca. 710 m²
• Baumpflanzungen: ca. 22 Stück.
Ergänzung zu II.2.7) Ausführungstermine:
Beginn der Leistung (Disposition) 01.08.2023
Ende der Disposition 11.08.2023
Beginn der Ausführung 14.08.2023
Fertigstellung 15.03.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vorbehaltlich einer vorgesehenen Zuschlagserteilung: Kreditreformauskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt VHB 235.
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft: Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eignungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 hinsichtlich Bezug zu Russland.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -, Bahnhofstraße 16-18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland
Keine. Auf die Regelungen des § 14 EU VOB/A wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen.
Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein.
Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages.
2. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
3. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzlässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland