Stadt Griesheim - Losweise Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Sanierung Hegelsberghalle Referenznummer der Bekanntmachung: 60343-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim (Hessen)
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.griesheim.de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Griesheim - Losweise Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Sanierung Hegelsberghalle
Losweise Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Sanierung Hegelsberghalle
Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3
Griesheim (Hessen)
Die Stadt Griesheim beabsichtigt, Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 und 5-7, 8 sowie 9 sowie einzelne Besondere Leistungen) im Wege einer stufenweisen Beauftragung für das Projekt "Sanierung Hegelsberghalle" losweise zu vergeben.
Die Hegelsberghalle muss aufgrund des zu bemängelnden Brandschutzes in Teilen saniert werden. Im Zuge dessen beabsichtigt die Stadt Griesheim, zusätzliche bauliche Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen.
Los 1 umfasst die Lüftungsanlage, Frisch- und Abwasserleitungen und auch die Heizungsinstallation.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Stufenweisen Beauftragung:
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1-4
2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7
3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 8
4. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9
Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 7.1
Griesheim (Hessen)
Die Stadt Griesheim beabsichtigt, Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 und 5-7, 8 sowie 9 sowie einzelne Besondere Leistungen) im Wege einer stufenweisen Beauftragung für das Projekt "Sanierung Hegelsberghalle" losweise zu vergeben.Die Hegelsberghalle muss aufgrund des zu bemängelnden Brandschutzes in Teilen saniert werden. Im Zuge dessen beabsichtigt die Stadt Griesheim, zusätzliche bauliche Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Los 2 beinhaltet die Erneuerung der Elektroinstallation inkl. der Hallenbeleuchtung, die Bühnen- und Veranstaltungstechnik (hier speziell die Beleuchtung sowie Tontechnik).
Stufenweisen Beauftragung:
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1-4
2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7
3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 8
4. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenthal
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenthal
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6XML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.