SPGK_Baden-Baden Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64828
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Baden-Baden
ESTW-A Baden-Baden - OLA/OSE. Erneuerung OSE-Kabelanlage.
SPGK_Baden-Baden, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Oberleitungsarbeiten können wegen ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von
Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden. Die Anforderungen an das Montagepersonal
beziehen sich nicht nur auf die techn. einwandfreie Montage der Oberleitungsanlage, sondern es
müssen auch die besonderen Schwierigkeiten für die Errichtung von Oberleitungsanlagen „unter dem
rollenden Rad“ erkannt werden und in der Planung und im Ablauf der Arbeiten berücksichtigt werden.
Zudem sind für die Montage der Oberleitungsanlagen relativ teure Spezialgeräte und –fahrzeuge
erforderlich, welche auf dem Markt zur Zeit nicht angemietet werden können. Wegen der o. g.
besonderen Anforderungen an das Personal, aber auch an die Ausstattung der Montagefirmen wurde
bereits 1992 durch die DB AG für das Produkt Oberleitung ein mehrstufiges Prüfsystem (gemäß § 8b
Nr.5) für die Planung und Errichtung von Oberleitungsanlagen der DB AG eingerichtet. Dieses
Prüfsystem ist ständig offen und wird jährlich als Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 17b Abschnitt 1 c)
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. (Letzte Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU 2022/S 206-589086 vom 25.10.2022).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Baden-Baden
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.