Lieferung einer branchenspezifischen Software im Bereich der Abfallwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: MZVO Software 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brombachtal
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mzvo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer branchenspezifischen Software im Bereich der Abfallwirtschaft
Vertrag über die Lieferung einer branchenspezifischen Software im Bereich der Abfallwirtschaft sowie damit verbundene Schulungs- und Migrationsleistungen (Installation, Schnittstellenanbindung 12 Kommunen,Testphase und verbundene Leistungen, vgl. Vergabeunterlagen).
Odenwaldkreis
Gegenstand des ausgeschriebenen Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung eines branchenspezifischen Software-Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den AN, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und -soweit nachfolgend vereinbart- der Systemservice.
Zur Erstellung des Gesamtsystems gehören unter anderem die vollständige Lieferung der Software, die Schnittstellenentwicklung und individuelle Anpassungen, die Installation und Integration der Software gemäß zugrundeliegender Leistungsbeschreibung sowie die Schulung des zuständigen Personals beim AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer branchenspezifischen Software im Bereich der Abfallwirtschaft sowie damit verbundene Schulungs- und Migrationsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.