Rechtsberatung im Beratungsfeld "Operatives Arbeitsrecht" Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung im Beratungsfeld "Operatives Arbeitsrecht"
Für die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns ergeben sich in Bezug auf die Rechtsverhältnisse zu ihren Mitarbeitenden, Gremien, die die Mitarbeitenden vertreten sowie zu ihren Leitungsorganen vielfältige Fragestellungen. Der Leistungsgegenstand „Operatives Arbeitsrecht“ umfasst vor diesem Hintergrund insbesondere folgende Beratungsleistungen, sofern sie keinen konzernweiten Bezug haben: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Vertretung vor Gericht oder gegenüber den Vertragspartnern sowie Behörden.
Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.
Frankfurt
Für die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns ergeben sich in Bezug auf die Rechtsverhältnisse zu ihren Mitarbeitenden, Gremien, die die Mitarbeitenden vertreten sowie zu ihren Leitungsorganen vielfältige Fragestellungen. Der Leistungsgegenstand „Operatives Arbeitsrecht“ umfasst vor diesem Hintergrund insbesondere folgende Beratungsleistungen, sofern sie keinen konzernweiten Bezug haben: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Vertretung vor Gericht oder gegenüber den Vertragspartnern sowie Behörden.
Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Fragestellung im Einzelnen festgelegt. Von dem Rahmenvertragspartner zu erbringen ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratung, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt. Eine zentrale Anforderung ist hierbei, dass die besondere rechtliche Stellung der KfW jeweils spezifisch und umfassend gewürdigt und bei der Prüfung rechtlicher Fragestellungen beachtet wird.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 3.000 Stunden während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.
Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2027. Die KfW hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen)
2. Bewertung der Anzahl der Partner und weiteren Rechtsanwälte, die in den Rechtsgebieten Individual- und Kollektivarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung schwerpunktmäßig beraten.
3. Inhaltliche Bewertung von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen
Einzelheiten der Bewertung/Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen.
Vgl. § 16 Rahmenvereinbarung:
"(1) Der KfW steht das Recht zu, die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung, insbesondere die Anforderungen an die geschuldete Vertragsleistung, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und mit allen Rahmenvertragspartnern jeweils in gleicher Weise beispielsweise aufgrund
a. einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben oder
b. einer Änderung des von den KfW-Unternehmen festgelegten Schutzbedarfs der von den Rahmenvertragspartnern bearbeiteten Daten zu ändern.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a. dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung er-fassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist,
b. für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW-Unternehmen beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW-Unternehmen nach sich ziehen oder
c. die KfW neue oder zusätzliche Aufgaben nach § 2 des KfW-Gesetzes erfüllen muss, insbesondere wenn ihr gemäß § 2 Abs. 4 des KfW-Gesetzes ent-sprechende Geschäfte zugewiesen werden.
(3) Etwaige gesetzliche Änderungs- und Anpassungsrechte beider Parteien bleiben unberührt."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft stellt sicher, dass sämtliche Rechtsanwälte, die für den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bewerbers über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung tätig werden, in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind.
- Berufshaftpflichtversicherung (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unterhält während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit angemessenen Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10 Millionen je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr mindestens zweifach maximiert (das heißt die Versicherungssumme muss mindestens bis zu zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden können).
1. Vertretung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland
2. Qualifikation des zentralen Ansprechpartners
3. Anzahl und Namen der Partner und Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten
4. Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen
(Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.)
zu 1.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über mindestens ein Büro in Deutschland.
zu 2.) Als Rechtsanwalt zugelassener zentraler Ansprechpartner für die Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung mit nachfolgender persönlicher Qualifikation. Der benannte zentrale Ansprechpartner muss
- in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,
- schwerpunktmäßig im Rechtsgebiet Individual- und Kollektivarbeitsrecht beraten,
- mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen Beratung besitzen,
- seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne be-teiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzube-stimmen und
- mindestens verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen.
zu 3.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partnern und Rechtsanwälten, die in den im Folgenden genannten Rechtsgebieten unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung schwerpunktmäßig beraten:
- Individualarbeitsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
- Kollektivarbeitsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
Hinweis: Wenn eine Person beide Rechtsgebiete in Personalunion abdeckt, ist eine Doppelzählung zulässig.
zu 4.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die geforderten Referenzen.
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
- Gegenstand der Referenzleistung war eine individual- und/oder kollektivarbeitsrechtliche Beratung unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung.
- Die Erbringung der Referenzleistung darf nicht vor dem 01.06.2020 abgeschlossen gewesen sein.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
- Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen über Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Individualarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
- Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen über Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Kollektivarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
- Es sind insgesamt mindestens 8 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt. Die Anrechnung einer einzelnen Referenz auf beide Mindestanforderungen ist nicht zulässig.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen (im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU) abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Referenzen, Kurlebensläufe und Angaben zu Anzahl und Namen von Partner und Rechtsanwälten in relevanten Rechtsgebieten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.