Rechtsberatung im Beratungsfeld "Operatives Arbeitsrecht" Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0014

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ae6c10ed-cac2-47a0-b919-31627eb0038c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rechtsberatung im Beratungsfeld "Operatives Arbeitsrecht"

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns ergeben sich in Bezug auf die Rechtsverhältnisse zu ihren Mitarbeitenden, Gremien, die die Mitarbeitenden vertreten sowie zu ihren Leitungsorganen vielfältige Fragestellungen. Der Leistungsgegenstand „Operatives Arbeitsrecht“ umfasst vor diesem Hintergrund insbesondere folgende Beratungsleistungen, sofern sie keinen konzernweiten Bezug haben: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Vertretung vor Gericht oder gegenüber den Vertragspartnern sowie Behörden.

Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns ergeben sich in Bezug auf die Rechtsverhältnisse zu ihren Mitarbeitenden, Gremien, die die Mitarbeitenden vertreten sowie zu ihren Leitungsorganen vielfältige Fragestellungen. Der Leistungsgegenstand „Operatives Arbeitsrecht“ umfasst vor diesem Hintergrund insbesondere folgende Beratungsleistungen, sofern sie keinen konzernweiten Bezug haben: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Vertretung vor Gericht oder gegenüber den Vertragspartnern sowie Behörden.

Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Fragestellung im Einzelnen festgelegt. Von dem Rahmenvertragspartner zu erbringen ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratung, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt. Eine zentrale Anforderung ist hierbei, dass die besondere rechtliche Stellung der KfW jeweils spezifisch und umfassend gewürdigt und bei der Prüfung rechtlicher Fragestellungen beachtet wird.

Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 3.000 Stunden während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.

Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2027. Die KfW hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 9
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen)

2. Bewertung der Anzahl der Partner und weiteren Rechtsanwälte, die in den Rechtsgebieten Individual- und Kollektivarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung schwerpunktmäßig beraten.

3. Inhaltliche Bewertung von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen

Einzelheiten der Bewertung/Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vgl. § 16 Rahmenvereinbarung:

"(1) Der KfW steht das Recht zu, die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung, insbesondere die Anforderungen an die geschuldete Vertragsleistung, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und mit allen Rahmenvertragspartnern jeweils in gleicher Weise beispielsweise aufgrund

a. einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben oder

b. einer Änderung des von den KfW-Unternehmen festgelegten Schutzbedarfs der von den Rahmenvertragspartnern bearbeiteten Daten zu ändern.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a. dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung er-fassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist,

b. für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW-Unternehmen beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW-Unternehmen nach sich ziehen oder

c. die KfW neue oder zusätzliche Aufgaben nach § 2 des KfW-Gesetzes erfüllen muss, insbesondere wenn ihr gemäß § 2 Abs. 4 des KfW-Gesetzes ent-sprechende Geschäfte zugewiesen werden.

(3) Etwaige gesetzliche Änderungs- und Anpassungsrechte beider Parteien bleiben unberührt."

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft stellt sicher, dass sämtliche Rechtsanwälte, die für den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bewerbers über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung tätig werden, in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Berufshaftpflichtversicherung (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unterhält während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit angemessenen Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10 Millionen je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr mindestens zweifach maximiert (das heißt die Versicherungssumme muss mindestens bis zu zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden können).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Vertretung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland

2. Qualifikation des zentralen Ansprechpartners

3. Anzahl und Namen der Partner und Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten

4. Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen

(Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über mindestens ein Büro in Deutschland.

zu 2.) Als Rechtsanwalt zugelassener zentraler Ansprechpartner für die Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung mit nachfolgender persönlicher Qualifikation. Der benannte zentrale Ansprechpartner muss

- in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,

- schwerpunktmäßig im Rechtsgebiet Individual- und Kollektivarbeitsrecht beraten,

- mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen Beratung besitzen,

- seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne be-teiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzube-stimmen und

- mindestens verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen.

zu 3.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partnern und Rechtsanwälten, die in den im Folgenden genannten Rechtsgebieten unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung schwerpunktmäßig beraten:

- Individualarbeitsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

- Kollektivarbeitsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

Hinweis: Wenn eine Person beide Rechtsgebiete in Personalunion abdeckt, ist eine Doppelzählung zulässig.

zu 4.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die geforderten Referenzen.

I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit

DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.

- Gegenstand der Referenzleistung war eine individual- und/oder kollektivarbeitsrechtliche Beratung unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung.

- Die Erbringung der Referenzleistung darf nicht vor dem 01.06.2020 abgeschlossen gewesen sein.

II. Mindestanforderung an Referenzen

DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.

- Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen über Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Individualarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.

- Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen über Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Kollektivarbeitsrecht unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.

- Es sind insgesamt mindestens 8 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt. Die Anrechnung einer einzelnen Referenz auf beide Mindestanforderungen ist nicht zulässig.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen (im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU) abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.

2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Referenzen, Kurlebensläufe und Angaben zu Anzahl und Namen von Partner und Rechtsanwälten in relevanten Rechtsgebieten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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