IT Gesamtpanel Los 6: Kleinbedarfe Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Gesamtpanel Los 6: Kleinbedarfe
IT Gesamtpanel Los 6: Kleinbedarfe
In Los 6 fallen Leistungen, die fachliche Bedarfe aus den Losen 1 bis 5 betreffen und innerhalb von 600 Arbeitstagen vom Auftragnehmer erledigt werden können. Somit schuldet der Auftragnehmer in Los 6 sowohl Entwicklungs-, Beratungs- als auch Betriebsleistungen. Die möglichen Leistungsinhalte und das technische Umfeld entsprechend den Inhalten der Leistungsbeschreibungen Besondere Teile für die Lose 1 bis 5.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung für das Los 6 des IT-Gesamtpanels auf 80.000 Arbeitstage über die gesamte Laufzeit.
Die KfW hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zu verlängern.
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend K.O.-
Kriterien der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen)
2. Inhaltliche Bewertung vergleichbarer Referenzen, und dabei:
a. Branche des Referenzgebers und Größe der IT des Referenzgebers (interne und externe)
b. Abdeckung der geforderten Leistungsbündel gemäß der Anlage der Leistungsbeschreibung Besonderer Teil.
c. Gesamtzahl der abgerechneten Arbeitstage je Referenz im aufgeführten Zeitraum
d. Erbringungsdauer der Referenzleistung (Kundenbindung)
e. Abfrage und Bewertung der Kundenzufriedenheit des Referenzgebers
2. Anteil von festangestellten Frauen im Unternehmen
3. Schwerbehindertenquote
4. Qualitätsmanagement
5. Umweltmanagement
(Einzelheiten der Bewertung und Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der
Vergabeunterlagen).
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung Los 6:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Dreifache des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung beschriebenen Aufgaben zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über die Änderung der eingesetzten Technologien Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung beschriebenen Aufgaben zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
e) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestnettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zur führen.
Der durchschnittlicher Nettojahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Tätigkeitsbereich gemäß Leistungsbeschreibung Besonderer Teil muss in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in deutschsprachigen Ländern (DACH) mindestens 10 Mio. EUR netto betragen haben.
Referenzen über vergleichbare Leistungen
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen, welche nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Bewertet werden nur solche Referenzen, welche alle Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit kumulativ erfüllen.
Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Die Referenzleistungen wurden im Tätigkeitsbereich Anwendungsentwicklung und IT-Betrieb erbracht, und zwar im technischen
Umfeld, wie in der Leistungsbeschreibung Besonderer Teil beschrieben.
- Die Referenzleistungen wurden nach dem 01.01.2020 erbracht.
- Die Referenzleistungen wurden für ein Unternehmen der DACH-Region erbracht.
Mindestanforderungen an Anzahl und Art der Referenzen:
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei vergleichbare Referenzen (insgesamt) verfügen, welche die
Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
- Die drei eingereichten Referenzen müssen von drei verschiedenen Referenzgebern stammen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung IT-Gesamtpanel (Lose 1 bis 6, Vergabenummern: KfW 2023-0021 bis KfW 2023-0026) soll mit einer sechsjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Hierfür sprechen gewichtige sachliche Gründe bezogen auf den Leistungsgegenstand der 6 Rahmenvereinbarungen des IT-Gesamtpanels vor, die insbesondere darin bestehen,
− dass sich die beträchtlichen Investitionen seitens der Rahmenvereinbarungspartner zu Onboarding in den agilen Buildingblock Strukturen und der komplexen IT-Landschaft der KfW mit ihren Modernisierungs- und Transformationsbedarfen erst über einen längeren Zeitraum amortisieren,
− dass hierunter begonnene und für die Arbeit und Transformation der KfW relevante Aufgaben und Projekte in den agilen Buildingblock Strukturen einen erheblichen Implementierungs- und Transitionsaufwand mit sich bringen, der nur bei nachfolgend kontinuierlicher und regelmäßiger Leistungserbringung über einen die Regellaufzeit von 4 Jahren überschreitenden Zeitraum hinaus wirtschaftlich vertretbare Ergebnisse für die KfW verspricht,
− dass ein Wechsel der Auftragnehmer auf andere Unternehmen als die Rahmenvereinbarungspartner der verschiedenen Lose des IT-Gesamtpanels im Rahmen der Transformation der KfW die hierfür notwendigen Aufwände und das Risiko erhöhen, dass Vorhaben nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt und mit den benötigten Ergebnisobjekten abgeschlossen werden können,
− dass bei einem Wechsel der Auftragnehmer auf andere Unternehmen als die Rahmenvereinbarungspartner der verschiedenen Lose des IT-Gesamtpanels betriebliche Anforderungen im Rahmen der Transformation oder regulatorische Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt werden können oder aber betriebliche Risiken nicht in angemessener Zeit behoben werden können,
− ein geordneter Übergang auf einen Nachfolgepanel ab 2030 eine entsprechend lange Transitionsphase erfordert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Teilnahme müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in die Formblätter „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen enthalten sensible Informationen (Leistungsbeschreibung Besonderer Teil). Die Informationen werden ggü. Interessenten, die eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht ziehen, offengelegt, sofern das Formblatt für die Erklärung zur Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ausgefüllt und unterschrieben in elektronischer Form über die Benachrichtigungsfunktion des Bieterassistenten zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für die Nutzung des Bieterassistenten ist eine Registrierung auf der KfW-Vergabeplattform unter https://ausschreibungen.kfw.de. Die Erklärung ist von jedem interessierten Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied, bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen von jedem bereits im Verfahren beteiligten Nachunternehmen abzugeben.
4. Loslimitierung in Form einer Teilnahmelimitierung. Die KfW vergibt die Leistungen des IT-Gesamtpanels in insgesamt 6 Losen. Diese 6 Lose werden in 6 getrennten Vergabeverfahren durchgeführt, die parallel laufen. Es handelt sich dabei um folgenden Vergaben:
• KfW 2023-0021 IT-Gesamtpanel Los 1: Anwendungsentwicklung – IT-Unterstützung für die Kreditbearbeitung
• KfW 2023-0022 IT-Gesamtpanel Los 2: Anwendungsentwicklung – Allgemein
• KfW 2023-0023 IT-Gesamtpanel Los 3: Innovation, Digitalisierung, Automatisierung
• KfW 2023-0024 IT-Gesamtpanel Los 4: IT-Betrieb – Allgemein
• KfW 2023-0025 IT-Gesamtpanel Los 5: IT Security / IAM
- KfW 2023-0026 IT-Gesamtpanel Los 6: Kleinbedarfe
Für die Beteiligung an den genannten Ausschreibungen gilt folgende Loslimitierung:
Jeder Bewerber darf für maximal zwei (2) Lose des IT-Gesamtpanels einen Teilnahmeantrag einreichen (Teilnahmelimitierung). Als Bewerber werden auch bewertet:
- Ein Unternehmen, welches sich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt.
- Rechtlich selbständige, aber verbundene Unternehmen gemäß § 15 AktG
- Nachunternehmer mit Eignungsleihe
(Genaue Ausgestaltung der Loslimitierung, siehe Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.