FSQ: Hydronumerisches Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57478
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
FSQ: Hydronumerisches Modell
Hamburg
Ziel der Leistung ist das Aufstellen eines hinsichtlich der Vorhabenwirkungen aussagekräftigen
hydronumerischen Modells für die Fehmarnsundquerung. Grundlage der Arbeiten ist das im
Zuge der Vorplanung bereits erstellte Modell, welches auf seine Aktualität und
Weiterverwendbarkeit zu prüfen ist (Plausibilisierung des Modells).
CEF
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
FSQ: Hydronumerisches Modell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
4 / 4
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Ziel der Leistung ist das Aufstellen eines hinsichtlich der Vorhabenwirkungen aussagekräftigen
hydronumerischen Modells für die Fehmarnsundquerung. Grundlage der Arbeiten ist das im
Zuge der Vorplanung bereits erstellte Modell, welches auf seine Aktualität und
Weiterverwendbarkeit zu prüfen ist (Plausibilisierung des Modells).
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20047
Land: Deutschland
NT2: Im Zuge Planung der Feldmessungen zum hydronummerischen Modell wurde es, aufgrund von Änderungen der zu
untersuchenden Flächen (Riffkompensation) und zusätzlich erforderlicher Messungen bzw. Änderungen bzgl. der Auflösung,
erforderlich das Messkonzept zu erweitern.
Neben den bereits beauftragten Untersuchungen wurde die Untersuchung weiterer Flächen (Riffkompensation) erforderlich.Zudem sind im Rahmen der Fortschreitung des Projektes zusätzliche Messungen mit erhöhter Auflösung erforderlich gewordenum Risiken im Planfeststellungsverfahren zu vermeiden. Die zusätzlichen Messungen werden zeitgleich zu den bereitsbeauftragten Leistungen des Hauptvertrages durchgeführt. Dadurch ergeben sich nutzbare Synergieeffekte, die bei einemWechsel des AN verlorengehen würden. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten und würde zugroßen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen führen (z.B. Auswerten der Ergebnisse und Erstellendes hydronummerischen Modells). Die angebotenen Leistungen sind für den termingerechten Projektfortschritt zwingenderforderlich.