ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 12TEI00697
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.db.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Rastatt
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PfA1.2 / Ka-Ba / Rohbauarabeiten Tunnel Rastatt
Ort: Frankfurrt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: D 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS K/B PfA 1.2 Tunnel Rastatt Bauüberwachung
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 42 - NA42 - BÜ-Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (Mehraufwand zu NA33)
Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarieüber einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrags ist vom01.01.2022 bis 31.12.2022. Der nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hateine nachträgliche Vergütung der der Mehaufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie beider ursprünglich übertragenen Leistung des HV.