Bauüberwachung_ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66798
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung_ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung
Bauüberwachung_ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung
Oberbau/KIB
Rot am See
ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung. Aufgeteilt in fünf Fachlose. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
LST
Rot am See
ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung. Aufgeteilt in fünf Fachlose. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Elektrotechnik
Rot am See
ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung. Aufgeteilt in fünf Fachlose. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
TK
Rot am See
ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung. Aufgeteilt in fünf Fachlose. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
SiGeKo
Rot am See
ESTW-R Rot am See, Bauüberwachung. Aufgeteilt in fünf Fachlose. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt.
Entfällt.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.):
— Anlage 1 - Los 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB) und Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2022/S 206-589305 am 25.10.2022.
— Anlage 2 - Los 2 - 4: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) und Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2022/S 206-589305 am 25.10.2022.
— Anlage 3 - Los 5: (SiGeKo): Bescheinigung der Berufsausübung als zertifizierter SiGeKo.
Wichtig: Bitte bewerben Sie sich Losscharf durch Nennung der Losbewerbungsnummer (Nummern). Eine Qualifizierung für dieses
Los (Lose) wird vorgenommen, hier ist eine Angebotslegung nur für das qualifizierte Los (Lose) möglich. Innerhalb einer möglichen
Verhandlungsrunde ist nur eine Angebotslegung für das zuvor angebotene Los (Lose) möglich.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert/zertifiziert (Los 5) sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— Los 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB) und Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2022/S 206-589305 am 25.10.2022.
— Los 2 - 4: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) und Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2022/S 206-589305 am 25.10.2022.
— Los 5: (SiGeKo): Bescheinigung der Berufsausübung als zertifizierter SiGeKo.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.