Stadtgebiet Bad Homburg, Entwässerungsnetz, EKVO-Inspektion - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtgebiet Bad Homburg, Entwässerungsnetz, EKVO-Inspektion - Ingenieurleistungen
Ingenieurleistung und fachliche Beratung
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat
Fachbereich Tiefbau - Stadtentwässerung
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beabsichtigt in den Jahren 2024 bis 2028 ca. 260 km des Kanalnetzes per TV-Inspektion untersuchen zu lassen mit den Zielen die Anforderungen der EKVO zu erfüllen und schadhafte Kanäle zu sanieren. Die Vorbereitung, Ausschreibung und Begleitung der TV-Inspektion sowie der anschließenden Auswertung, Zustandsklassifizierung und konzeptionellen Sanierungsplanung sollen an ein leistungsfähiges Ingenieurbüro vergeben werden.
Jährlich sollen ca. 50 km Kanäle und deren Schächte untersucht werden. Die Inspektionsleistung ist einmalig für den gesamten Umfang auszuschreiben und die Vergabe ist zu begleiten. Die Schacht- und Haltungsinspektion ist von dem Ingenieurbüro vorzubereiten, zu koordinieren und zu begleiten. Die Abwicklung erfolgt in Inspektionsaufträgen, die jeweils ca. 5 bis 10 km groß sind. Die Inspektionsergebnisse sind von dem Ingenieurbüro einer Qualitätssicherung zu unterziehen. Es ist eine Zustandsklassifizierung nach DWA M149-3 durchzuführen. Abschließend sind jeweils gebietsweise Sanierungskonzepte zu erstellen. Es ist eine enge Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geplant. Vorgaben bezüglich der Arbeitsabläufe und der Datenformate sind zu beachten. Für das Datenmanagement und den Import in die Systeme bestellt der Auftraggeber einen Dritten, mit dem sich das beauftragte Ingenieurbüro ebenfalls abstimmen muss.
Es wird eine Vertragsverlängerungsoption für drei weitere Jahre, also bis 31.12.2028 vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf fortlaufende Beauftragung über die volle Laufzeit nach den ersten beiden Jahren. Die beabsichtigte Fortsetzung soll jährlich verlängert werden.
Vgl. Anlage "Wertungsmatrix Eignung"; die Rangfolge ergibt sich anhand der Punktebewertung.
Es wird eine Vertragsverlängerungsoption über 3 Jahre (01.01.2026-31.12.2028) vereinbart (s. auch Abschnitt II.2.7)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bewerbungsbogen; Angaben zur Berufsausübung
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Art. 5k (Teil 1)
- Eigenerklärung zu Art. 5k "Eignungsleihe, Nachunternehmen, Lieferanten" (Teil 2)
- Erklärung zu Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formular 234 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Bewerbungsbogen; Angaben zu Versicherung, Umsatz
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung undhinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihresErklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Bewerbungsbogen; Angaben zu Referenzen, Beschäftigte, Bürodarstellung
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung"Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anhand der vorgelegten (Teilnahmeantrags-) Unterlagen erfolgt die Auswahl von bis zu 5 Anbietern. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber zur persönlichen Vorstellung einzuladen.
Die Eignungsprüfung und Bewertung erfolgt auf Grundlage der in der Wertungsmatrix (Teilnahmewettbewerb) genannten Eignungskriterien. Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber wird auf 5 begrenzt. Die Rangfolge bestimmt sich anhand der erreichten (höheren) Punktzahl.
Die interessierten Unternehmen können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, die aufgeforderten Bieter auch in der Angebotsphase Fragen zum Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich über die Vergabeplattform einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich sind. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden - falls sie für alle Bewerber/Bieter von Interesse sind - über die Vergabeplattform beantwortet.
Die von dem Bewerber/Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert undverwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrags des Bewerbers bzw. des Angebotes des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland