Sicherheitsdienstleistungen HLKA Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0152
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen HLKA
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen in Form von Pforten-/Empfangsdiensten sowie Streifendiensten für das Objekt "Hessisches Landeskriminalamt" in Wiesbaden.
Hessisches Landeskriminalamt
Hölderlinstraße 1-5
65187 Wiesbaden
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen in Form von Pforten-/Empfangsdiensten sowie Streifendiensten für das Objekt "Hessisches Landeskriminalamt" in Wiesbaden.
Zum Leistungsumfang bzgl. des Pforten-/Empfangsdienstes gehören gem. Leistungsbeschreibung:
1. Pforten und Zufahrten
• Überwachung der Personen-/Fahrzeugströme
• Verhinderung des Zutritts/der Einfahrt nicht berechtigter Personen
• Identifikation und Authentifizierung von Personen und Fahrzeugen
• Empfangen, kontrollieren und anmelden von Besuchern
• Kontrolle amtlicher und sonstiger Ausweisdokumente
• Erhebung von Personendaten
• Verwalten und dokumentieren der Ausgabe und Rücknahme von Besucher- und sonstigen Berechtigungsausweisen
• Steuerung von Schranke und Rolltoren
• Annahme von Post und Pakten
2. Objektsicherheit/-überwachung
• Verschluss und Aufschluss von Liegenschafts- und Gebäudezugängen nach Maßgabe des Auftraggebers
• Überwachen und Bedienen von Alarmmeldeanlagen
• Überwachen und Bedienen der Videoüberwachungsanlage
• Überwachen des Halteverbots Sicherheitsbereich
3. Besondere Vorkommnisse
• Erstmaßnahmen im zumutbaren Umfang (Gefahrenabwehr / Schadensbegrenzung)
• Melden an die vom Auftraggeber zu diesem Zwecke genannte Organisationseinheit
• Dokumentieren des Vorfalls
4. Mitwirkung bei Maßnahmen des Arbeits- und Brandschutzes
• Bedienung der Sicherheitseinrichtungen an den Pforten- und Eingängen
• Herausgabe von Gegenständen an Berechtigte
• Wegweisung für Rettungskräfte
5. Sonstiges
• Verwalten und dokumentieren der Aus- und Rückgabe von Schlüsseln
• Fundsachenmanagement (Entgegennahme, Dokumentation, Weitergabe an interne Stelle im Haus)
• Annahme und Vermittlung von Telefongesprächen im Einzelfall
• Begleitung von nicht sicherheitsüberprüftem Fremdpersonal
Dienstzeiten für die Pforte Haupteingang: Montag bis Donnerstag von 05:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 05:30 bis 17:00 Uhr.
Dienstzeiten für die Pforte Hauptzufahrt: Montag bis Freitag von 05:30 bis 22:00 Uhr.
Die Leistungen sind werktags von Montag bis Freitag zu erbringen.
Zur Kalkulation ist im Bereich Empfangs-/Pfortendienste von insgesamt ca. 7.344 Jahresarbeitsstunden auszugehen (ca. 6.579 Jahresarbeitsstunden im Tagdienst und ca. 765 Jahresarbeitsstunden im Nachtdienst).
Zum Leistungsumfang bzgl. des Streifendienstes gehören gem. Leistungsbeschreibung:
• Streifen- und Kontrollgänge innerhalb und außerhalb der Liegenschaft - nach Vorgabe des Auftraggebers (Kontroll- und Überwachungstätigkeiten)
• Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen
• Be-/Überwachungsmaßnahmen auf Anweisung des Auftraggebers (z. B. Baustellen auf dem Gelände)
Einsatzzeiten für die Bestreifung: Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 13:30 Uhr. Die Bestreifung hat von Montag bis Donnerstag jeweils 4x vormittags und 4x nachmittags zu erfolgen. Freitags erfolgt die Bestreifung insgesamt 3x. Die Leistungen sind werktags von Montag bis Freitag zu erbringen.
Zur Kalkulation ist für den Streifendienst von ca. 2.040 Jahresarbeitsstunden im Tagdienst auszugehen.
Qualifikationsanforderungen an das einzusetzende Personal:
U.a. Werkschutzkraftausbildung (IHK-geprüfte Werkschutzkraft) bzw. IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder höherwertige Ausbildung.
Option der Vertragsverlängerung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre, erstmals zum 01.09.2026. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von
• EUR 1.500.000 pro Schadenfall/je Einzelfall für Personenschäden
• EUR 1.000.000 pro Schadenfall/je Einzelfall für Sachschäden
• EUR 250.000 pro Schadenfall/je Einzelfall für Schlüsselverlust
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
- Erklärung bezüglich Personal
- Darstellung des Firmenprofils
- Erklärung über den Gesamtumsatz
- Konzeptionelle Darstellung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Pforten-/ Empfangsdienst sowie Streifendienst)
• Umfang (Angabe der Jahresarbeitsstunden, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Bei dem Nutzer der Liegenschaft handelt es sich um das Hessische Landeskriminalamt. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in diesem Objekt bestehen erhöhte Sicherheitsanforderungen. Der Dienstleister muss sich des Sicherheitsbedürfnisses des Nutzers und seiner Liegenschaft sowie der sich daraus ergebenden Anforderungen - insbesondere an das einzusetzende Personal - bewusst sein.
Aus diesem Grund hat der Bieter Erfahrungen mit der Leistungserbringung in vergleichbaren Objekten (z.B.: polizeiliche oder militärische Liegenschaft, obere oder oberste Bundes- oder Landesbehörde, sonstige Behörde oder öffentliche Einrichtung) mit vergleichbaren Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.
Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresarbeitsstunden auch durch Addition mehrerer Referenzangaben - getrennt nach der jeweiligen Leistungsart (hier: Pforten-/ Empfangsdienst sowie Streifendienst) - nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum (Dauer mind. 2 Jahre) erbracht wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) unterziehen zu können. Der AN darf nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das HLKA eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]