Lieferung von Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 069212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopierpapier
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Kopierpapier weiss /bunt an ca. 250 Dienststellen, Schulen,
Kinderzentren der Stadt Frankfurt am Main, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lieferung von Kopierpapier (weiß)
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Kopierpapier weiss /bunt an ca. 250 Dienststellen, Schulen, Kinderzentren der Stadt Frankfurt am Main, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr (vom 01.10.2024 bis 30.09.2025) verlängert werden. Diese Verlängerungsoption muss bis zum 31.05.2024 schriftlich von beiden Vertragspartnern dokumentiert werden.
Die angebotenen Preise sind für die ersten 12 Monate der Rahmenvereinbarung verbindlich und dür-fen in dieser Zeit nicht erhöht werden.
Letzter Tag für Bieterfragen ist der 13.06.2023. Die Vergabestelle behält sich vor später eingegangene Bieterfragen noch zu beantworten. Der Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro brutto stellt die Obergrenze des Rahmenvertrages bei Ausschöpfung der Verlängerungsoption dar. Eine Abrufverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main besteht nicht.
Lieferung von Kopierpapier (farbig)
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Kopierpapier weiss /bunt an ca. 250 Dienststellen, Schulen, Kinderzentren der Stadt Frankfurt am Main, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr (vom 01.10.2024 bis 30.09.2025) verlängert werden. Diese Verlängerungsoption muss bis zum 31.05.2024 schriftlich von beiden Vertragspartnern dokumentiert werden.
Die angebotenen Preise sind für die ersten 12 Monate der Rahmenvereinbarung verbindlich und dürfen in dieser Zeit nicht erhöht werden.
Letzter Tag für Bieterfragen ist der 13.06.2023. Die Vergabestelle behält sich vor später eingegangene Bieterfragen noch zu beantworten. Der Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro brutto stellt die Obergrenze des Rahmenvertrages bei Ausschöpfung der Verlängerungsoption dar. Eine Abrufverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zum Berufs- und Handelsregister
- Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Bei der Prüfung des Jahresumsatzes legt der Auftraggeber § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zu Grunde.)
- Vorlage von Referenzen aus den letzten drei Jahren für vergleichbare Aufträge mit Angabe des Auftragswertes sowie Ansprechpartner und Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).