Strecke 6933 Dammsanierung Krudopp km 20,300- 20,620 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65654
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 6933 Dammsanierung Krudopp km 20,300- 20,620
Strecke 6933 Schwerin Görries-Parchim Dammsanierung Krudopp km 20,300-20,640-Erneuerung und Verbreiterung Damm-Stabilisierung mit Rüttelstopfsäulen-Erneuerung von 1 x Stahlbetonrohrdurchlass in offener Bauweise- Erstellung von Bauzufahrten/Baustraßen und Auffahrrampen-bahnrechte und bahnlinke Seite
Krudopp
Siehe Punkt II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strecke 6933 Dammsanierung Krudopp km 20,300- 20,620
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittorf
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.