Schienenersatzverkehr Sommer 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 4753
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schienenersatzverkehr Sommer 2023
Die Leistung umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der verkehrlichen Funktion eines Schienenersatzverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Lose 1 bis 3) und im Gebiet der Stadt Baunatal (Los 4).
Linie "EV3"
Kassel
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 2 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in 2 Standard-Gelenkbusse Kategorie B als Regelfahrzeuge sowie 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B als Ersatzfahrzeug (Kombination mit Ersatzfahrzeugen anderer Lose zulässig).
Die Fahrleistungen ergeben sich aus den Anlagen zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ sowie "Betriebsleistung". Hierbei erbringt der Auftragnehmer gerundete 6.381 Nkm (Nutzwagenkilometer) und gerundete 670 Fahrplanstunden.
Optionale, tageweise Verlängerung für den Fall einer Verzögerung der Schienenbaumaßnahmen
Linie "EV4"
Kassel
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 2 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in 2 Standard-Gelenkbusse Kategorie B als Regelfahrzeuge sowie 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B als Ersatzfahrzeug (Kombination mit Ersatzfahrzeugen anderer Lose zulässig).
Die Fahrleistungen ergeben sich aus den Anlagen zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ sowie "Betriebsleistung". Hierbei erbringt der Auftragnehmer gerundete 2.535 Nkm (Nutzwagenkilometer) und gerundete 180 Fahrplanstunden.
Optionale, tageweise Verlängerung für den Fall einer Verzögerung der Schienenbaumaßnahmen
Linie "EV4 Schwachlastzeit"
Kassel
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 2 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in 2 Standard-Gelenkbusse Kategorie B als Regelfahrzeuge sowie 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B als Ersatzfahrzeug (Kombination mit Ersatzfahrzeugen anderer Lose zulässig).
Die Fahrleistungen ergeben sich aus den Anlagen zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ sowie "Betriebsleistung". Hierbei erbringt der Auftragnehmer gerundete 1.309 Nkm (Nutzwagenkilometer) und gerundete 46 Fahrplanstunden.
Optionale, tageweise Verlängerung für den Fall einer Verzögerung der Schienenbaumaßnahmen
EV5 Baunatal
Baunatal
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 2 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die vom Auftragnehmer gestellten Fahr-zeuge teilen sich auf in 2 Standard-Gelenkbusse Kategorie B als Regelfahrzeuge sowie 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B als Ersatzfahrzeug (Kombination mit Ersatzfahrzeugen anderer Lose zulässig).
Die Fahrleistungen ergeben sich aus den Anlagen zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ sowie "Betriebsleistung". Hierbei erbringt der Auftragnehmer gerundete 27.506 Nkm (Nutzwagenkilometer) und gerundete 1.144 Fahrplanstunden.
Optionale, tageweise Verlängerung für den Fall einer Verzögerung der Schienenbaumaßnahmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 05.03.2023.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 05.03.2023.
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten, dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Busverkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu er-teilenden Angaben siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Eignungsleihe: siehe Vergabeunterlagen
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gemäß HVTG, Vordruck siehe Vergabeunterlagen
- Falls zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft, Vordruck siehe Vergabeunterlagen
- Fragen sind über das Vergabeportal zu stellen
- Eine hinreichend begründete Dringlichkeit macht die Einhaltung der Frist gemäß § 14 Abs. 2 SektVO unmöglich, weswegen der Auftraggeber eine Frist festgelegt hat, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreitet, § 14 Abs. 3 SektVO.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).