Naturnahe Umgestaltung des Lengelbaches und Schaffung von Sedimentrückhalten Referenznummer der Bekanntmachung: Ö18/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg (Eder)
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturnahe Umgestaltung des Lengelbaches und Schaffung von Sedimentrückhalten
Planungsleistung zur Gewässerrenaturierung aus den Leistungsbildern Freianlagen gem. §§ 38 - 40 und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI, LPH 5 - 8
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke)
- Bauvermessung
- Ergänzende Vermessungsleistungen
35066 Frankenberg (Eder), Stadtteil Haubern
35110 Frankenau, Stadtteil Dainrode
Im Rahmen des interkommunalen Projektes „Naturnahe Umgestaltung des Lengelbaches und Schaffung von Sedimentrückhalten“, möchten die Gemeinde Vöhl, die Stadt Frankenau und die Stadt Frankenberg (Eder) unter Federführung der Stadt Frankenberg (Eder) Renaturierungsmaßnahmen an der Lengel (Gewässerkennzahl: 42832) sowie ihren Nebengewässern durchführen. Die Planung wurde am 19.07.2021 plangenehmigt und umfasst hierbei den gesamten Lengelverlauf von der Quelle bis zur Mündung. Geplant sind Maßnahmen zur Förderung der eigendynamischen Entwicklung sowie zum Rückhalt von Feinsedimenten. Daneben sind punktuelle Maßnahmen entlang des gesamten Lengelbaches zur Aufwertung des ökologischen Zustandes geplant. Dazu zählen die Herstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen an Querbauwerken. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist in verschiedenen Bauabschnitten mind. für die kommenden 7 Jahre vorgesehen, da Grundstücksverfügbarkeiten z. T. noch durch Flurbereinigungen hergestellt werden müssen. Darüber hinaus ist im Zuge der Bauausführung besondere Rücksicht auf sensible Bereiche des FFH-Gebietes „Obere Eder“ und der Vogelschutzgebiete zu nehmen.
Vergeben werden sollen folgende Leistungen:
Planungsleistungen zur Gewässerrenaturierung aus den Leistungsbildern Freianlagen gem. §§ 38 - 40 und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI 2021, LPH 5 - 8.
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke)
- Bauvermessung in Anlehnung an Nr. 1.4.5 ff. Anlage 1 HOAI, Honorarzone III (pauschal)
- Ergänzende Vermessungsleistungen (20 Stunden Vermessungstrupp, pauschal)
Geschätzte anrechenbare Kosten:
Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 38 - 40: 1.713.062,00 netto
Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI: 360.845,00 € netto
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweise gemäß § 45 (1), Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 1.500.000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der v.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen (Ausschlusskriterium).
Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GBR- nach §§ 705 ff. BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff. BGB
- die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder derArbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
- die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung miteinbezogen:
- Firmenbezeichnung und Anschrift des Bewerbers
- Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 43 (1) VgV
- Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage
- Rechtsform des Bewerbers
- Jahr der Bürogründung
- Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens
- verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB §§ 123, 124
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für Sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der
Versicherung muss mindestens das 2-fach der v.g. Deckungssummen pro Jahr
betragen. (Ausschlusskriterium (siehe III.1.1))
- Angaben zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4), Nr. 4 VgV und dem Umsatz für entsprechende Leistungen gem. § 45 (1), Nr. 1 der letzten 3 Geschäftsjahre
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die genannten Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bildet 5% der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 95 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
- Personelle Besetzung gem. § 46 (3), Nr. 8 VgV: Angaben zum Mittel der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in Vollzeit der letzten 3 Jahre (10 %)
- Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV:
Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird;
- Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV:
Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung anhand von Nachweisen und Referenzen (30 %)
- Büroreferenzen gem. § 46 (3), Nr. 1 VgV:
3 Referenzen für Planungsleistungen aus den Leistungsbildern Freianlagen und 3 Referenzen für Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke; vorzugsweise Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI, öffentlicher Auftraggeber, fertig gestellt in den letzten
5 Jahren (2017-2021) (45 %)
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV:
Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen (10 %)
- Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die v.g. Angaben auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzprojekte je Leistungsbild benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zuerstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.
- Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem HVTG (auch von Subunternehmern).
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen
Bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.
- Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen.
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.de
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.de