21FEI51567_Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha_NT006 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51567
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI51567_Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha_NT006
Großkorbetha
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Auf Grund fehlendem Planfeststellungsbeschluss zur Baufeldfreimachung der Innenanlage im Stellwerk, mussten die in den Bauphasen 0-1.4 und Bauzustände 1-8 enthaltenen Umbauten vorgezogen werden. Für die Aufrechterhaltung der Betriebsgleise Gl 401, 402 und 403 musste ein Rangierbegleiter zu den Rangierfahrten zur Abstellung zum Ein- und Ausgleisen in Abstimmung mit dem Fahrdienstleiter eingesetzt werde
Es erfolgte zu diesem Einsatz eine vorherige Dienstanweisung durch den BBK in Ergänzung zur BETRA.Der Einsatz des Rangierbegleiters war nicht vorgesehen und wirkt sich Kostenerhöhend auf das Projekt aus, da dieser Kostensatz und Einsatzzeitraum nicht vorgeshen war. Eine Ausschreibung dieser Leistung währe in der Kürze nicht möglich gewesen und hätte zu dem Zusatzkosten für zusätzliche An- und Abfahrten, Ein- und Unterweisungen, zusätzliche Baustelleneinrichtung bedeutet, welche auch den zusätzlichen Aufwand des Einkaufprozesses nicht gerechtfertigt.