21FEI51567_Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha_NT001 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51567
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI51567_Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha_NT001
Großkorbetha
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Auf Grund der arbeitstechnischen Unterbrechung der Arbeitsleistungen im Gleisbereich bei ausgeschalteteter und geerdeteter Oberleitung musste für den Havariefall eine Rufbereitschaft des TB4.2 vorgehalten werden. Im Vertrag ist eine Rufbereitschaft nicht vorgesehen und daher eine zusätzliche Leistung, welche nicht den vollen Einsatz vor Ort erfordert.
Es erfolgte zu diesem Einsatz eine vorherige Dienstanweisung durch den BBK in Ergänzung zur BETRADer Einsatz der Rufbereitschaft wirkt sich Kostenmindend auf das Projekt aus, da der Kostensatz sich durch diese Bereitschaftleistung statt voller Leistungseinsatz minimiert. Kostensatz abzgl. Bereitschaft = Kostenminderun