Fördergebietsmanagement Stadtzentrum Lorsch Referenznummer der Bekanntmachung: Lorsch - HEUSSEN-2023-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördergebietsmanagement Stadtzentrum Lorsch
Die zu vergebende Leistung umfasst die Koordination und die Steuerung der Fördermaßnahme "Stadtzentrum Lorsch" im Rahmen dieses Städtebauförderprogramms (Fördergebietsmanagement).
Magistrat der Stadt Lorsch
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Die Leistung umfasst die Koordination und die Steuerung der Fördermaßnahme "Stadtzentrum Lorsch" im Rahmen dieses Städtebauförderprogramms (Fördergebietsmanagement). Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen aus den Bereichen:
(1) Strukturierung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme
(2) Koordination des Kommunikations- und Abstimmungsprozesses mit unmittelbar Projektbeteiligten
(3) Betreuung der Einzelmaßnahmen
(4) Fördermittel- und Finanzierungsmanagement
(5) Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit und Stakeholdermanagement
(6) Beratung und Betreuung Dritter
(7) Dokumentation und Evaluation
Nähere Details zu den einzelnen Leistungsbereichen und zu übernehmenden Aufgaben enthält das Anschreiben.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich weiterer Fördermittelbewilligungen und der Bereitstellung städtischer Eigenmittel automatisch um jeweils 1 Jahr, maximal bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von Seiten der Auftraggeberin gekündigt wird. Derzeit ist von einem letzten Bewilligungsbescheid im Jahr 2027 auszugehen mit einem entsprechend längeren Bewilligungszeitraum aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen für die Fördermittel.
Übt die Auftraggeberin ihr Kündigungsrecht nicht aus, verpflichten sich die Vertragsparteien auf Wunsch einer Vertragspartei, spätestens bis 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit über eine Anpassung der vereinbarten Monatspauschale zu verhandeln. Daher sind nachvollziehbare monatliche Stundennachweise zu führen.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich weiterer Fördermittelbewilligungen und der Bereitstellung städtischer Eigenmittel automatisch um jeweils 1 Jahr, maximal bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von Seiten der Auftraggeberin gekündigt wird.
Es sind folgende Unterkriterien vorgesehen:
1. Konzept zum Bearbeitungsansatz Unterkriterien:
• Konzeption zur Auftragsabwicklung 15 %
• Aktivierung der lokalen Akteure 10 %
• Informations-, Presse- Öffentlichkeitsarbeit 5 %
• Gewährleistung Erreichbarkeit/örtlicher Präsenz, etc. 5 %
2. Honorar
Unterkriterien:
• Höhe der Monatspauschale 20 %
• Höhe der Stundensätze 5 %
3. Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters
Unterkriterien:
• Kenntnisse und Erfahrungen in Städtebauförderprogrammen (Inhalte und formelle Abwicklung 14 %
• Moderations- und Kommunikationserfahrungen 6 %
4. Qualifikation des vorgesehenen stellv. Projektleiters Unterkriterien:
• Kenntnisse und Erfahrungen in Städtebauförderprogrammen (Inhalte und formelle Abwicklung 10 %
• Moderations- und Kommunikationserfahrungen 5 %
5. Präsentation
Unterkriterien:
• Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und des Durchsetzungsvermögen der Projektverantwortlichen 3 %
• Vorstellung des Bearbeitungskonzepts 2 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000- € für Personenschäden und 1.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
2. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) in Euro/netto mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen im Bereich des Gebietsmanagements der Städtebauförderung angesehen.
Der gemittelte Gesamtumsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen muss pro Jahr mindestens 200.000.- €/netto betragen haben.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften (Büroinhaber/ Geschäftsführer), wissenschaftlichen Mitarbeitern (z.B. Dipl.-Ing., Dipl.-Geograph, B.Sc., M.Sc.), qualifizierten Mitarbeitern/Fachkraft (z.B. Zeichner, Bürokaufleute) und Hilfskräften (z.B. studentische Hilfskraft)
2. Nachweis von Projektreferenzen des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich des Gebietsmanagements der Städtebauförderung einschließlich der Umsetzung/Abwicklung von Städtebauförderungsprogrammen, Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit/Moderationsleistungen.
Zu 1: Das sich bewerbende Unternehmen muss mindestens zehn Mitarbeiter (einschließlich Geschäftsführer/Büroinhaber) beschäftigen.
Zu 2: Mindestens 3 Projekte müssen aus dem Bereich des Gebietsmanagements der Städtebauförderung und mindestens 2 Referenzen aus dem Bereich Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit stammen, wobei eine einzelne Referenz auch mehrere oder alle Bereiche abdecken kann.
Grundsätzlich müssen die Referenzen hinsichtlich Aufgabenstellung und Komplexität vergleichbar sein mit den Aufgaben, die für die Stadt Lorsch im Projektgebiet von dem künftigen Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Dabei sollen Kenntnisse der Aktivierung der Akteure im Fördergebiet, betriebswirtschaftlicher Sachverstand und die Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse nachgewiesen werden. Die entsprechenden Leistungen dürfen nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen sein und können sich noch in Bearbeitung befinden.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Städtebauarchitekt", "Stadt- und Regionalplaner", "Geograph" oder einen vergleichbaren akademischen Titel zu tragen bzw. nach der nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o.g. Berufssparten tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bieter eine Eigenerklärung zu diesem Artikel mit dem Teilnahmeantrag abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 09.06.2023, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 11.08.2023, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)