EU-P 0256-22BV1 Abdichtungsarbeiten und Betonsanierung, B-001443 Fugensanierung T2 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0256-22BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0256-22BV1 Abdichtungsarbeiten und Betonsanierung, B-001443 Fugensanierung T2
Bauwerke: Geb. 148, Decke der Tiefgarage
Leistungen: Erneuerung der Abdichtung und der Fugenkonstruktionen der Bauwerksfugen in der Decke über der Tiefgarage vor Terminal 2 incl. Sanierung des Konstruktionsbetons bis 1 m rechts und links der Fuge.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2022
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2027
Zur Ausführung kommen im Wesentlichen:
2.800 qm Pflasterbelag aufnehmen und wieder einbauen
850 qm Asphaltbelag abbrechen und wieder herstellen
1.200 cbm Betonabbruch und wieder einbauen
900 m Bauwerksfugen freilegen, Fugenprofil einbauen und in vorhandene Abdichtung einbinden
2.000 qm Erneuerung der Abdichtung der Tiefgaragendecke
1.000 qm OS-4 Beschichtung
1.650 m Verlegen von Sickerleitungen
460 m Fahrbahnmarkierungslinien aufbringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0256-22BV1 Abdichtungsarbeiten und Betonsanierung, B-001443 Fugensanierung T2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Zusätzliche Angaben? ?Ablauf des Verfahrens
?Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:?
?Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. ?
?Ist dies erfolgt, so erhält der Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.? ?
Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind erst, nach Angebotsabgabe, auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.?
?Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt. Das Dokument "Bewerber- / Bieter-gemeinschaftserklärung" ist, vor Bewerbungsende, per E-Mail an [gelöscht] zu senden.? ?
Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.? ?
Der Teilnahmeantrag kann vorab per E-Mail an [gelöscht] gesendet werden. Dieser wird als unverbindlich angesehen. Sollten Sie auf Verlangen der Vergabestelle bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags keinen neuen / aktualisierten Teilnahmeantrag einreichen, so erhält Ihr vorab eingereichter Teilnahmeantrag Gültigkeit.? ?
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.? ?
Ergänzungen zur Bekanntmachung?
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.?
?Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.?
?Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]