Vermittlung Plus Referenznummer der Bekanntmachung: 50-806-23
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermittlung Plus
Beauftragung mit der Durchführung der Maßnahme"Vermittlung Plus"
auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
i. V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Sozialleistungs- und Jobcenter
Kommunale Arbeitsvermittlung
Mainzer Straße 101
65189 Wiesbaden
1. Zielsetzung
Ziel ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Einkommen, das die Beendigung des Leistungsbezuges ermöglicht oder die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder betriebliche Umschulung im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ziel ist es ferner, bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die bereits einen 450 Euro-Job oder bereits eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung ausüben, aber ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, durch gezielte Unterstützung die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse auszuweiten und damit den Bezug von Transferleistungen zu beenden bzw. zu verringern. Dies kann durch Aufstockung der Arbeitszeit, durch Übergang in verantwortungsvollere Positionen mit höherer Vergütung oder durch Vermittlung in eine neue Beschäftigung mit höherem, nach Möglichkeit vollständig den Bedarf deckenden Erwerbseinkommen, erfolgen.
Bei Teilnehmenden bei denen die Möglichkeit besteht einen Berufsabschluss zu erlangen, soll der Maßnahmeträger gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeiten welche Inhalte/Erfahrungen es bedarf um einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen bzw. an einer externen Prüfung teilnehmen zu können.
Hierzu muss der Träger mit den Kammern in Kontakt treten.
Erste Schritte hierzu sind im Rahmen der Maßnahme einzuleiten.
Es wird erwartet, dass mindestens 40 Prozent der Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer
a) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen
b) eine betriebliche Berufsausbildung oder betriebliche Umschulung aufnehmen
c) mit Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer individuellen Arbeitsmarktverfügbarkeit einmünden oder
d) mit einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung diese entsprechend ihrer individuellen Arbeitsmarktverfügbarkeit aufstocken oder
e) durch eine Erhöhung des derzeitigen Arbeitsentgeltes aus dem Leistungsbezug des SGB II Bezugs ausscheiden.
2. Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, arbeitslos sind und
gegebenenfalls geringfügig in so genannten 450 Euro Jobs tätig sind oder bereits eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung ausüben, aber ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, durch gezielte Unterstützung die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse auszuweiten und damit den Bezug von Transferleistungen zu beenden bzw. zu verringern.
3. Rahmenbedingungen
3.1 Dauer der Maßnahme
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.10.2023 und endet am 30.09.2024.
Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom
01.10.2024 - 30.09.2025.
Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu.
Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig.
3.2 Zeitlicher Umfang
Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zu einer Teilnehmeranzahl von möglichst 100 Teilnehmenden an.
Teilnehmende können auch direkt in Phase 2 oder Phase 3 zugewiesen werden!
Der zeitliche Umfang der Maßnahme
für Phase 1 (Profiling) beträgt 1 Monat,
für Phase 2 (Vermittlungscoaching) beträgt 5 Monate,
für Phase 3 (Nachbetreuung) beträgt bis zu 6 Monate.
In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs.
3.3 Anzahl der Teilnehmerplätze und Coachingstunden
Die Platzkapazität beträgt bis zu 100 Teilnehmendenplätze im Vermittlungscoaching.
Der Einstieg in die Maßnahme ist gestaffelt vorgesehen und erfolgt über 6 Monate bis zur vollen Besetzung.
Am 1.09.2023 sollen 15 Teilnehmende beginnen.
Ab dem 01.10.2023 sollen sich 30 Teilnehmende in der Maßnahme befinden.
Ab dem 01.11.2023 sollen sich 50 Teilnehmende in der Maßnahme befinden.
Ab dem 01.12.2023 sollen sich 65 Teilnehmende in der Maßnahme befinden.
Ab dem 02.01.2024 sollen sich 85 Teilnehmende in der Maßnahme befinden.
Und ab dem 01.02.2024 sollen durchgängig 100 Teilnehmende in der Maßnahme sein.
Bei der möglichen Option (2. Jahr) ist kein gestaffelter Einstieg mehr vorgesehen.
Im ersten Jahr:
1. Profiling
Profiling im 1. Jahr
Zeitlicher Umfang je Durchlauf: 1 Monat
Je Teilnehmenden 10 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Monats.
Eine Unterrichtseinheit umfasst 60 Minuten inkl. Vor- und Nachbereitung.
Voraussichtlich 200 Profile / Teilnehmende im 1. Jahr.
Insgesamt ca. 2.000 Coachingstunden = 200 Pauschalen im 1. Jahr.
Summe der Aufwandspauschalen im 1. Jahr = 200
2. Einzelcoaching, Vermittlungscoaching und Workshops
Vermittlungscoaching im 1. Jahr
Zeitlicher Umfang je Durchlauf: 5 Monate
Je Teilnehmenden durchschnittlich 6 Beratungsstunden / Vermittlungscoachings
(je 60 min. inkl. Vor- und Nachbereitung) innerhalb eines Monats.
Daraus ergeben sich ca. 5.070 Coachingstunden im 1. Jahr.
Workshops im 1. Jahr
Die Größe eines Workshops liegt ca. 15 Personen und findet ab mindestens
3 Teilnehmenden statt.
Ein Workshop umfasst 3 Unterrichtseinheiten.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Das sind 2,25 Stunden pro Workskhop.
Teilnehmende sollen pro Monat 2 Workshops besuchen.
Dies entspricht ca.120 Workshops im 1. Jahr.
Daraus ergeben sich in Summe 270 Coachingstunden / Workshopstunden im 1. Jahr.
Summe Einzelcoaching = 5.070 Coachingstunden
Summe Workshops = 270 Coachingstunden
Gesamtsumme = 5.340 Coachingstunden
Summe der Aufwandspauschalen im 1. Jahr = 845
3. Nachbetreuung
Nachbetreuung im 1. Jahr
Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls, auf Wunsch des Teilnehmenden, nach Aufnahme einer Beschäftigung durch die Teilnehmenden, eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung durchzuführen. Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass Teilnehmende einverstanden sind und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber zustimmt.
Die Zeit der Nachbetreuung gilt für die Dauer der Probezeit in den Arbeitsverhältnissen.
Die nachgehende Betreuung hat das Ziel, die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses sicher zu stellen. Die Leistung beginnt mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages.
Mit den Pauschalen des Vermittlungscoachings ist die Nachbetreuung bereits vergütet.
Im zweiten Jahr (Option):
1. Profiling
Profiling im 2. Jahr
Zeitlicher Umfang je Durchlauf: 1 Monat
Je Teilnehmenden 10 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Monats.
Eine Unterrichtseinheit umfasst 60 Minuten inkl. Vor- und Nachbereitung.
Voraussichtlich 240 Profile / Teilnehmende im 2. Jahr.
Insgesamt ca. 2.400 Coachingstunden = 240 Pauschalen im 2. Jahr.
2. Einzelcoaching, Vermittlungscoaching und Workshops
Vermittlungscoaching im 2. Jahr
Zeitlicher Umfang je Durchlauf: 5 Monate
Je Teilnehmenden durchschnittlich 6 Beratungsstunden / Vermittlungscoachings
(je 60 min. inkl. Vor- und Nachbereitung) innerhalb eines Monats.
Daraus ergeben sich ca. 7.200 Coachingstunden im 2. Jahr.
Workshops im 2. Jahr
Die Größe eines Workshops liegt ca. 15 Personen und findet ab mindestens
3 Teilnehmenden statt.
Ein Workshop umfasst 3 Unterrichtseinheiten.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Das sind 2,25 Stunden pro Workskhop.
Teilnehmende sollen pro Monat 2 Workshops besuchen.
Dies entspricht ca.168 Workshops im 2. Jahr.
Daraus ergeben sich in Summe 378 Coachingstunden / Workshopstunden im 2. Jahr.
3. Nachbetreuung
Nachbetreuung im 2. Jahr
Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls, auf Wunsch des Teilnehmenden, nach Aufnahme einer Beschäftigung durch die Teilnehmenden, eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung durchzuführen. Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass Teilnehmende einverstanden sind und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber zustimmt.
Die Zeit der Nachbetreuung gilt für die Dauer der Probezeit in den Arbeitsverhältnissen.
Die nachgehende Betreuung hat das Ziel, die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses sicher zu stellen. Die Leistung beginnt mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages.
Mit den Pauschalen des Vermittlungscoachings ist die Nachbetreuung bereits vergütet.
3.4 Ort
Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen beachten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)