Fahrstromverstärkung 750 Volt Kuppelleistungsschalter, zwei Lose Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 006/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrstromverstärkung 750 Volt Kuppelleistungsschalter, zwei Lose
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem
neuesten Stand der Technik.
Es besteht daher die Notwendigkeit, die Fahrstromanlagen im gesamten
Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Bestandteil dieser Ausschreibung ist
der Einbau von Kuppelleistungsschalter um eine zweiseitige Speisung zu erreichen. Hierfür ist die
Fahrleitungsanlage auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten anzupassen.
Los1:
- Fahrleitungsarbeiten & Kabelverlegung
- Maststellung mit Tiefbau
- Einbau von Kuppelleistungsschalter Sockel und Montage KLS
Los2:
Herstellung von 5 Kuppelleistungsschalter.
Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung
Los1 Fahrleitung:
- Fahrleitungsarbeiten & Kabelverlegung
- Maststellung mit Tiefbau
- Einbau von Kuppelleistungsschalter Sockel und Montage KLS
Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
aus der Baubeschreibung
1.1 Auszuführende Leistungen
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Für neu zu errichtende Fahrleitungsmaste sind als Gründungsart Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für
die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät (mit Gummibereifung) erforderlich. Die
Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der
Bohrrohre sind in den zu den einzelnen Maßnahmen gehörenden Mast- und Fundamentlisten (Anlage)
näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach
Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen
Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit
festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den
betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw.
Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Neue Fahrleitungsmaste werden als HEM- Maste bzw. konisch- runde- Stahlmaste ausgeführt. Alle
Maste werden vom AG beigestellt und sind vom Lagerplatz des AG (am Römerhof 27a) zur Baustelle
zu transportieren. Die für die Maßnahme benötigten 2 Stck Mobilfundamente (nach Typenstatik, Siehe
Leistungsverzeichnis und Anlage) sind vom AN zu liefern.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrstrom
Los 2 Fahrstrom:
Herstellung von 5 Kuppelleistungsschalter.
Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Auszug aus der Baubeschreibung:
1.1 Auszuführende Leistungen
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Die Konstruktion der Kuppelleistungsschalter sind vor Herstellung von der VGF zur Freigabe vorzulegen.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Die 5 Kuppelleistungsschalter sind vor Auslieferung in Form einer Werksabnahme mit der VGF abzunehmen.
Herstellung und Lieferung Kuppelleistungsschalter
2.1 Funktionsbeschreibung Kuppelleistungsschalter
2.2 Belegung Kuppelleistungsschalter
2.3 Belegungen Meldetableau
2.4 Vor-Ort Bedienung
2.5 Speisekonzept KLS 3 Speisegebieten
2.6 Speisekonzept KLS 4 Speisegebieten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrstrom
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der
Abnahme.
Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben Lose Vordruck 08-19
- VGF_Vertraulichkeitserklaerung
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 006_23 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung -> Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 006_23 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrstrom -> Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck
- 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2 getrennt)
- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen
nach Aufforderung zuzuleiten.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer
I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter
nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von
Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung
von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.