A.0454.166660, A.0454.166660, KS,Neubau Tapetenmuseum
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0454.166660, A.0454.166660, KS,Neubau Tapetenmuseum
Die Bauarbeiten erfolgen in der Innenstadt von Kassel:
Sanierung der denkmalgeschützten nördlichen Torwache (von 1805), Neubau eines Museums für Tapeten- und Raumkunst, inklusive Ausstellungsgestaltung und zugehöriger Freianlagen.
Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel, Deutschland
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt, näheres zum Inhalt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen. Vorgesehen sind Fachlose in den einzelnen Teilbereichen der Baumaßnahme:
Werksteinarbeiten Fassade, Bodenbelagsarbeiten (Estrich, Parkett, Fliesen, Naturstein, Linoleum), Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (Zink), Putz- und Stuckarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Tischlerarbeiten (Fenster, Innentüren, Möbel), Metallbauarbeiten (Türen, Schlosserarbeiten), Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Gebäudeautomation, Elektroinstallationsarbeiten, PV-Installation, Sicherheitstechnik, Landschaftsbauarbeiten, Ausstattung (Tischler, Glas, Inszenierung, Medien-Software, Audio-, Video und Grafikproduktion)
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt, näheres zum Inahlt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen.
Dies ist die Verlängerung der Vorinformation vom 11.07.2022 - Amtsblatt S.131-372300.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.