Sicherheitsdienst Fachgerichtszentrum Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0189
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Fachgerichtszentrum Kassel
Sicherheitsdienst beim Fachgerichtszentrum Kassel, der Außenstelle des Verwaltungsgerichts Kassel und beim Arbeitsgericht Kassel
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel
Goethestraße 41+43
34119 Kassel
Durchführung des Sicherheitsdienstes in Form einer Einlasskontrolle mittels Handsonde, Metalldetektor (Metalldurchsuchungsrahmen) beim Fachgerichtszentrum Kassel, Goethestraße 41+43, der Außenstelle des Verwaltungsgerichts Kassel und beim Arbeitsgericht Kassel, Heerstraße 4a und 6, 34119 Kassel.
Einsatzumfang Fachgerichtszentrum:
Montag bis Donnerstag
07.00 Uhr - 15.30 Uhr = 1 Sicherheitsmitarbeiter/in für Telefonzentrale / Sicherheitstechnik
08.00 Uhr - 15.30 Uhr = 1 Sicherheitsmitarbeiter/in für Einlasskontrolle
09.00 Uhr - 15.30 Uhr = 1 weitere/r Sicherheitsmitarbeiter/in für Einlasskontrolle
Freitag
07.00 Uhr - 14.30 Uhr = 1 Sicherheitsmitarbeiter/in für Telefonzentrale / Sicherheitstechnik
08.00 Uhr - 14.30 Uhr = 1 Sicherheitsmitarbeiter/in für Einlasskontrolle
09.00 Uhr - 12.30 Uhr = 1 weitere/r Sicherheitsmitarbeiter/in für Einlasskontrolle
Der Auftragnehmer stellt immer mindestens 1 männliche und 1 weibliche Person für die Einlasskontrolle im Fachgerichts- zentrum.
Bei Bedarf auch für Zeiten nach 15.30 Uhr (z.B. bei längeren Gerichtsterminen).
Für Kalkulationszwecke kann hier von jährlich ca. 100 Stunden zusätzlichem Tagdienst
ausgegangen werden.
Einsatzumfang Außenstelle Verwaltungsgericht Kassel, Arbeitsgericht Kassel:
Montag bis Freitag
07.30 Uhr - 16.00 Uhr = 1 Sicherheitsmitarbeiter/in für Einlasskontrolle
Bei Bedarf auch für Zeiten nach 16.00 Uhr (z.B. bei längeren Gerichtsterminen).
Für Kalkulationszwecke kann hier von jährlich ca. 50 Stunden zusätzlichem Tagdienst
ausgegangen werden.
Bei der Kalkulation des Angebots sind von insgesamt 7.950 kalkulatorischen Jahresstunden auszugehen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben,
Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (arbeitstäglicher Sicherheitsdienst mit Zugangskontrollmaßnahmen inkl. Gepäckdurchleuchtungsgerät, Durchsuchungsrahmen und Handsonden)
- Umfang (Angabe der Jahresstunden)
- Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitpunkt
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebendenen Auftrag entspricht.
Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.
- Eigenerklärung Personaleinsatz
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist folgendes beizufügen:
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beizufügen
- Erklärung bezüglich Personaleinsatz (siehe Vordruck), dass das bei der Ausführung der Leistungen eingesetzte Personal die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 2 Nr.
2 der Gewerbeordnung besitzt
- Nachweis eines, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems (z. Bsp. nach DIN EN ISO 9000, DIN EN ISO 9001:2015), oder gleichwertige Zertifizierung
-Erläuterung zur Kalkulation der Stundenverrechnungssätze (SVS) anhand einer separaten Kalkulationstabelle (für den SVS-Tagdienst) welche alle Kalkulationsparameter (insbesondere Grundlohn und Aufschläge) in Bezug auf den jeweils angebotenen SVS enthält
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]