Beschaffung von IT-Standard-Hardware für die Arbeitsplatzausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: A 301/23-112
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 092-285480)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Standard-Hardware für die Arbeitsplatzausstattung
Die Technische Universität Darmstadt (TU Darmstadt) ist eine der fünf hessischen Universitäten. Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) ist eine zentrale Einrichtung der Universität. Es plant, implementiert und betreibt die zentralen IT-Dienste der Universität für Forschung, Lehre und Studium und stellt sein Know-how als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet der Informations- und Medientechnik allen Angehörigen und Mitgliedern der Universität zur Verfügung.
Die IT-Beschaffung an der TU Darmstadt erfolgt grundsätzlich dezentral und liegt in der Verantwortung der einzelnen Organisationseinheiten.
Das HRZ bietet den wissenschaftlichen, lehrenden und administrativ-technischen Einrichtungen der TU-Darmstadt als optionale Serviceleistung die Möglichkeit, allgemeinen IT-Bedarf für den IT-Arbeitsplatz wie Client-Geräte, Monitore, Drucker und allgemeines IT-Zubehör (Komponenten, Kabel, Kleinteile, Zubehör und ähnliche Produkte) zu beschaffen. Dies soll zukünftig als "Self-Service" über Rahmenverträge im zentralen Bestellsystem der Universität abgebildet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vertragsverlängerung möglich, ja:
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.