81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4) Referenznummer der Bekanntmachung: 81295331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4)
Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).
Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen.
00000 Kamerun und Tschad
Kurzbeschreibung Projekt
Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).
Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung
Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen. Das Arbeitspaket 1 des Auftragnehmers zielt darauf ab, dass ausgewählte Elemente des bi-nationalen Abkommens einschließlich der spezifischen Protokolle für die grenzüberschreitende Verwaltung des bi-nationalen Schutzgebiets Yamoussa in der Durchführung unterstützt werden. Wichtige im Abkommen vorgesehene Strukturen (CBSA, CBPE) werden weiter bei Aufbau, Strukturierung, Umsetzung, Moderation und Monitoring ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aktionspläne beraten. Das 2. Arbeitspaket zielt darauf ab, dass die bi-nationale Geomatikzelle durch fachliche Beratung und Schulungen in die Lage versetzt wird, Aufträge (z. B. die Erstellung thematischer Karten, Drohnenflüge einschl. Auswertung) mit regionalem Bezug auszuführen. In Arbeitspaket 3 wird durch den Auftragnehmer die Formalisiserung der Mikro-Zonierungen in den Jagdzonen in der Peripherie des Nationalparks Bouba Ndjida und in der Pufferzone des Nationalpark Sena Oura unterstützt. Hierzu wird die regionale Forstbehörde fachlich bei der partizipativen (Administration, Jagdpächter*innen, traditionelle Autoritäten, Bevölkerung) und gendersensiblen Erarbeitung neuer Mikro-Zonierungen in Jagdzonen beraten. Die Jagdpächter*innen unterstützen den Prozess unentgeltlich, da die Zonierung in ihrem Interesse liegt. Durch politisches Lobbying und die Erarbeitung von Pilotansätzen werden darüber hinaus neue Bewirtschaftungsansätze für nicht mehr nutzbare Jagdzonen eingeführt. Diese sollen einerseits einen Schutzstatus beibehalten, andererseits aber als Ausgleichsflächen im Falle einer Verschärfung der Nutzungsregeln in den Parks (Verbannung der Transhumanz aus den Parks) zur Verfügung stehen. Arbeitspaket 4 des Auftragnehmers zielt darauf ab, auf 10 Flächen im Umfeld beider Parks agroforstliche Aufforstungen zu initiieren. Dazu sind Baumschulen im Tschad anzulegen/weiterzuführen und eine agroforstliche Beratung anzubieten. Als Personal ist vom Auftragnehmer ein*e internationale*r Teamleiter*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Biologie, Forstwissenschaft, Umweltwissenschaft, Geographie und umfangreicher internationaler Berufserfahrung zu stellen, die sowohl Regionalerfahrung in Zentralafrika als auch Führungserfahrung beinhaltet. Darüber hinaus erfordert der Auftrag die Stellung einer nationalen Fachkraft für geografische Informationssysteme und Drohnen mit einem Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Geographie sowie einer/m Forst Ingenieur*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Forstwirtschaft. Beide nationalen Fachkräfte müssen umfangreiche Berufserfahrung in Zentralafrika/Kamerun aufweisen. Der Standort des Teams ist Garoua/Kamerun. Eine enge Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit dem GIZ-Team vor Ort ist erforderlich. Der Auftrag hat eine Dauer von 2 Jahren und ist ggf. verlängerbar.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Fachliche Erfahrung
- Grenzüberschreitendes Schutzgebietsmanagement (10 %)
- Anwendung von Geografischen Informationssysteme und Einsatz von Drohnen (10 %)
- Agroforstwirtschaft und Betrieb von Baumschulen (10 %)
- partizipative Landnutzungsplanung (10 %)
- Aufforstungen (10%)
2. Regionale Erfahrung
- Regionale Erfahrungen in der Region Afrika (30 %)
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert) (20 %)
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y8HU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.