81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4) Referenznummer der Bekanntmachung: 81295331

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y8HU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y8HU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4)

Referenznummer der Bekanntmachung: 81295331
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98910000 Dienstleistungen von internationalen Organisationen und Körperschaften
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).

Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
73220000 Beratung im Bereich Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: CM Cameroon
Hauptort der Ausführung:

00000 Kamerun und Tschad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kurzbeschreibung Projekt

Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).

Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung

Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen. Das Arbeitspaket 1 des Auftragnehmers zielt darauf ab, dass ausgewählte Elemente des bi-nationalen Abkommens einschließlich der spezifischen Protokolle für die grenzüberschreitende Verwaltung des bi-nationalen Schutzgebiets Yamoussa in der Durchführung unterstützt werden. Wichtige im Abkommen vorgesehene Strukturen (CBSA, CBPE) werden weiter bei Aufbau, Strukturierung, Umsetzung, Moderation und Monitoring ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aktionspläne beraten. Das 2. Arbeitspaket zielt darauf ab, dass die bi-nationale Geomatikzelle durch fachliche Beratung und Schulungen in die Lage versetzt wird, Aufträge (z. B. die Erstellung thematischer Karten, Drohnenflüge einschl. Auswertung) mit regionalem Bezug auszuführen. In Arbeitspaket 3 wird durch den Auftragnehmer die Formalisiserung der Mikro-Zonierungen in den Jagdzonen in der Peripherie des Nationalparks Bouba Ndjida und in der Pufferzone des Nationalpark Sena Oura unterstützt. Hierzu wird die regionale Forstbehörde fachlich bei der partizipativen (Administration, Jagdpächter*innen, traditionelle Autoritäten, Bevölkerung) und gendersensiblen Erarbeitung neuer Mikro-Zonierungen in Jagdzonen beraten. Die Jagdpächter*innen unterstützen den Prozess unentgeltlich, da die Zonierung in ihrem Interesse liegt. Durch politisches Lobbying und die Erarbeitung von Pilotansätzen werden darüber hinaus neue Bewirtschaftungsansätze für nicht mehr nutzbare Jagdzonen eingeführt. Diese sollen einerseits einen Schutzstatus beibehalten, andererseits aber als Ausgleichsflächen im Falle einer Verschärfung der Nutzungsregeln in den Parks (Verbannung der Transhumanz aus den Parks) zur Verfügung stehen. Arbeitspaket 4 des Auftragnehmers zielt darauf ab, auf 10 Flächen im Umfeld beider Parks agroforstliche Aufforstungen zu initiieren. Dazu sind Baumschulen im Tschad anzulegen/weiterzuführen und eine agroforstliche Beratung anzubieten. Als Personal ist vom Auftragnehmer ein*e internationale*r Teamleiter*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Biologie, Forstwissenschaft, Umweltwissenschaft, Geographie und umfangreicher internationaler Berufserfahrung zu stellen, die sowohl Regionalerfahrung in Zentralafrika als auch Führungserfahrung beinhaltet. Darüber hinaus erfordert der Auftrag die Stellung einer nationalen Fachkraft für geografische Informationssysteme und Drohnen mit einem Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Geographie sowie einer/m Forst Ingenieur*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Forstwirtschaft. Beide nationalen Fachkräfte müssen umfangreiche Berufserfahrung in Zentralafrika/Kamerun aufweisen. Der Standort des Teams ist Garoua/Kamerun. Eine enge Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit dem GIZ-Team vor Ort ist erforderlich. Der Auftrag hat eine Dauer von 2 Jahren und ist ggf. verlängerbar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach

§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,

anhand der nachstehenden Kriterien:

1. Fachliche Erfahrung

- Grenzüberschreitendes Schutzgebietsmanagement (10 %)

- Anwendung von Geografischen Informationssysteme und Einsatz von Drohnen (10 %)

- Agroforstwirtschaft und Betrieb von Baumschulen (10 %)

- partizipative Landnutzungsplanung (10 %)

- Aufforstungen (10%)

2. Regionale Erfahrung

- Regionale Erfahrungen in der Region Afrika (30 %)

3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit

- Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert) (20 %)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG

3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR

2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR

2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y8HU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023

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