Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 057/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage
Im Zuge der Fahrstromverstärkung des Streckennetzes wird das neue Gleichrichterwerk Hessestraße
errichtet. Zur fahrstomtechnischen Anbindung an die Fahrleitungsanlage ist es erforderlich, 4 neue
Einspeisepunkt aufzubauen.
Bestandteil der Ausschreibung ist:
- Herstellung von 2 Stk. Bohrrohrgründugen für Fahrleitungsmaste
- Lieferung und Montage von 2 Stck Fahrleitungsmasten aus HEM- Profil
- Anpassung der Fahrleitungsanlage für die Montage der neuen Einspeisepunkte
- Montage der Schaltschränke (Beistellung durch AG) für die neu aufzubauenden
Fahrleitungseinspeisungen
- Herstellung der Kabelverbindungen vom Schaltschrank zur Fahrleitungsanlage (zum jeweiligen
Speisepunkt)
- Montage von 4 Stk. Einspeisepunkte in die Fahrleitungsanlage
Auszüge aus der Baubeschreibung:
Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbH wird im Zuge des Projektes Fahrstromverstärkung
Stadtbahn im Stadtteil Heddernheim ein neues Gleichrichterwerk errichten. Der Standort befindet sich
auf einem Grundstück innerhalb des Abzweiges der Stadtbahnlinie U2 in Richtung Sandelmühle und
der Stadtbahnlinien U1, U3, U8 in Richtung Zeilweg. Zur fahrstromtechnischen Anbindung der
tangierenden Streckenäste ist es notwendig punktuell die Fahrleitung in der Art anzupassen, dass vier
neue Einspeisestellen errichtet werden können.
Auszuführende Leistungen
Die Fahrleitungsanlage in dem Bereich ist als Kettenwerksfahrleitung mit einem Fahrdraht 120 mm²
(beweglich Nachgespannt), einem Trageseil 120 mm² (fest abgespannt) und einem zusätzlichen
Tragseil (120 mm²) je Gleis als Verstärkungsleitung aufgebaut. Die Fahrleitungsmaste sind im Bestand
als Gitterwinkelmaste bzw. Rahmenflachmaste nach DB- Bauweise ausgeführt. Als
Fahrleitungsstützpunkte kommen Rohrschwenkausleger in Aluminiumbauweise bzw. Querfelder mit
zwei Richtseilen zur Anwendung.
Für den neu zu errichtenden doppelten Speisepunkt SP 500/501 (Strecke U2, Richtung Bad Homburg)
wird ein zusätzlicher neuer Mast 3847.M0045 notwendig. Dieser Mast erhält einen Hochkettenausleger
über zwei Gleise in Aluminiumbauweise.
Aufgrund der höheren statischen Belastung durch den Aufbau der neuen Speisepunkte SP 177 und
SP 178 (Strecke U1, U3 und U8), muss der vorhandene Gitterwinkelmast 3025.M0300 durch einen
neuen Mast ersetzt werden. Der neue Mast wird zwischen dem zu erneuernden Mast und der
Winkelstützwand in der Geländespitze des GW errichtet. Die vorhandenen Querfelder (zwischen Mast
3025.M0310 und 3025.M0300 bzw. Mast 3025.M0290 und 3025.M0300) werden vom alten auf den
neuen Mast übernommen. Die beiden Speisepunkte Sp177 und SP178 werden am neuen Mast
3025.M0300 aufgebaut. Die bestehenden Kuppelschalter am zu ersetzenden Bestandmast sowie die
vorhandenen Abfangungen (Festpunktanker, Abfangung Fahrdraht Gleiswechsel, Abfangung Tragseil)
müssen ebenfalls auf den neuen Mast umgebaut werden.
Das Setzen der Schranksockel und die Montage der Schaltschränke für die Einspeiseschalter sind
ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Schaltschränke, inkl. der dazugehörigen Sockel,
werden vom AG beigestellt. Die Herstellung der Verbindung vom Schaltschrank zur Fahrleitung
(Fertigstellung der teilweise schon vorhandenen Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. das neu einregulieren der
Bestandstrenner und die Montage der A1/ A2- Ableiter ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN
enthalten. Sämtlich benötigte Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Als Gründungsart für die neu zu errichtenden Fahrleitungsmasten, bestehend aus HEM- Profil, sind
Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät mit
Gummibereifung erforderlich. Die Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu
verwendenden Abmessungen der Bohrrohre sind in der Mast- und Fundamentlisten (Anlage) näher
beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach Abstimmung
mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen Maststandorten sind
Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit festzustellen. Sollten Kabel oder
andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den betroffenen Leitungsbetreibern und
dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw. Anpassungen an den Leitungen
vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlage,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Es finden parallel zu den Fahrleitungsarbeiten Montagearbeiten zur Errichtung des GW Heddernheim
statt (Gebäudefundamente herstellen, Anlieferung und Aufstellen des GW, Anlieferung und einbringen
der Anlage, etc.). Eine terminliche Abstimmung des AN mit den anderen, zeitgleich tätigen, Gewerken
hat stattzufinden.
Zugänge, Zufahrten
Das Baufeld ist nur über das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim, Zufahrt über die
Hessestraße, zugänglich. Für Erschwernisse aus weiterem Materialtransport, der sich aus der
Besonderheit der Baustelle ergibt, werden keine gesonderten Vergütungen oder Zulagen gewährt. Der
Materialtransport aller Baumaterialien bis zur Verwendungsstelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt.
Es ist Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.
Lager- und Arbeitsplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen sind vom AN eigenverantwortlich zu
beschaffen. Anfallende Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen der Baustelleneinrichtung
abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Anlagen im Baubereich
Im Bereich der geplanten Gründungen und der herzustellenden Kabeltrassen kreuzen zum Teil mehrere
Ver- und Entsorgungsleitungen, genaue Hinweise sind den Plänen der Versorgungsträger zu
entnehmen. Rechtzeitig zum Baubeginn ist die Trassenauskunft der zuständigen Versorger (Mainova,
Telekom, Siemens etc.) einzuholen.
Auszüge aus der Baubeschreibung:
Bauablauf
Die Arbeiten sind für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024 vorgesehen. Das Herstellen der
Mastgründungen soll vor dem Beginn der Tiefbauarbeiten für das GW- Gebäude, Arbeiten ab August
2023 vorgesehen, erfolgen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Terminplan für die
Maßnahme dem AG zur Abstimmung vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen
unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021,
GVBL S. 338 .
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig
werden Formblätter vorgegeben.
Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten
5 Kalenderjahren**, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Drei (3) geeignete Referenzen sind Bauleistungen, die mit den hier ausgeschriebenen
und zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre
zurückliegen.
Die Vorlage von drei geeigneten Referenzen sind ein MUSS-Kriterium. Bei
Nichterfüllung wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer
Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) ist
Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche
beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Formulare sind vorgegeben.
nach VOB
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 057_23 Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck
- Kalkulation: 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme
- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“
VGF Mengen
Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten.
Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die Gewährleistungszeit beträgt 60 Monate nach Abnahme durch den technischen
Projektleiter der VGF.
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag
innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.
Bieterfragen
Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren.
Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform
unverzüglich darüber zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.
Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht
vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein
Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen
sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres
Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen
Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren
Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen.
Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt