Objektplanung gemäß HOAI 2021,LPH 1–9, einschl. besonderer Leistungen für den Teilneubau einer Grundschule / Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung in Babenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 02-8/22007232/A22/jh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung gemäß HOAI 2021,LPH 1–9, einschl. besonderer Leistungen für den Teilneubau einer Grundschule / Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung in Babenhausen
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigt in Babenhausen auf einem ehemaligen amerikanischen Kasernengelände eine neue dreizügige Grundschule zu errichten und die vorhandene Sporthalle mit angrenzendem Kinosaal umzubauen und zu sanieren.
Hierfür gibt es ein Grundstück von ca.14.000 m² mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan. (Bebauungsplan „Kaisergärten“)
Kaisergärten, 64832 Babenhausen
Die neue Grundschule soll entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises als inklusive Ganztagsschule errichtet werden. Das Raumprogramm sieht neben dem Lern-und Unterrichtsbereich, den Fachunterrichtsbereich, den Verwaltungsbereich und die Gemeinschaftsbereiche mit Mensa, Bibliothek und Pausenhalle vor.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie NGS, Babenhausen) wurden Betrachtungen angestellt, inwiefern die Bestandsimmobilie, konkret der Kinobereich, für die Aufnahme von einzelnen Nutzungsbereichen geeignet ist.
Fazit der Machbarkeitsstudie ist, dass eine Umnutzung des Kinobereichs sowohl aus pädagogischer Sicht, als auch aus bautechnischer und ökonomischer Sicht durchaus als sinnvoll zu bewerten ist und die Sanierungsvariante den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden soll.
Auf Grundlage der Schulbauleitlinien wurden die Teile des Raumprogramms definiert, die zur Nutzung im Gebäudebestand geeignet sind. Hier wurden die Gemeinschaftsbereiche, der Fachunterrichtsbereich, sowie die Räume des Verwaltungsbereichs zur Unterbringung im ehemaligen Kinobereich ausgemacht.
Diese Nutzungsaufteilung ermöglicht die Errichtung eines reinen Lernhauses in einem Neubau, in dem alle allgemeinen Unterrichtsbereiche mit den zugehörigen Teamstationen untergebracht sind.
Die Sanierung des Bestandsgebäudes inklusive Sporthalle und Kinobereich hat eine Größe von ca. 2.912 m² BGF. Aufgrund der besonderen Struktur der Außenhülle ist eine Innendämmung vorgesehen, des Weiteren soll für die Sanierung gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen als energetischer Standard „Passivhaus im Bestand“ angestrebt werden. Die geschätzten Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 belaufen sich auf ca. 5.724.150,- € netto.
Der Teilneubau hat eine BGF von ca. 3.300 m² und soll im Passivhausstandard gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen errichtet werden. Die Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 werden auf ca. 6.920.000,- € netto geschätzt.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss mit 250 kW Leistung.
Für die Gesamtmaßnahme sollen Fördermittel gemäß der hessischen Kommunalrichtlinie „Passivhaus Plus Solar“ und „Passivhaus im Bestand Plus Solar“ in Anspruch genommen werden.
Zielsetzung ist die Fertigstellung der neuen Grundschule zum Schuljahresbeginn 2026/27.
Größe / Umfang
Teilneubau 3.300 m² BGF
Sanierung/Umbau 2.912 m² BGF
Neuanlage Außenanlage 10.500 m²
Kostenrahmen:
Die Baukosten für die Baumaßnahme sollen aus haushalterischen Gründen den Betrag von 12.650.000,- € netto, Stand 09/2022, nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276 vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12). Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Kostenziel eingehalten wird.
Die Baukosten werden aktuell wie folgt geschätzt:
1. Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung
KG 300 + 400 6.811.739,- € (brutto)
KG 300 6.811.738,- € x 0,755 5.145.953,- € (brutto)
KG 400 6.811.738,- € x 0,245 1.665.786,- € (brutto)
2. Teilneubau
KG 300 + 400 8.236.704,- € (brutto)
KG 300 8.236.704,- € x 0,65 5.353.858,- € (brutto)
KG 400 8.236.704,- € x 0,35 2.882.846,- € (brutto)
3. Außenanlagen
KG 500 3.281.250,00 € (brutto)
Planungsleistungen:
Objektplanung Gebäude gem. §§33 ff. HOAI 2021 Lph 1-9
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2%
Leistungsphase 2: Vorplanung 7%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 15%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 3%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 25%
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 10%
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4%
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 32%
Leistungsphase 9: Objektbetreuung 2%
100%
Zeitraum der Leistungserbringung:
Als zeitliche Meilensteine sind der
- Planungsbeginn 04/2023,
- Baubeginn 08/2024,
- Beginn der Phase der Inbetriebnahme 05/2026 und
- Fertigstellungstermin 07/2026 vorgesehen.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß HOAI 2021,LPH 1-9, einschl. besonderer Leistungen für den Teilneubaueiner Grundschule / Sanierung einer Sporthalle zur Schulnutzung in Babenhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
•Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
•Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
•Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
•Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
•Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
•Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
•Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
•Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
•Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bewerbern und den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
•Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
•Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/ E28927995 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
•Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
•Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
•Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
•Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
•Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 24.11.2022 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]